Als ausländischer Arzt in Deutschland arbeiten: So klappt die Anerkennung der Approbation

2 Juni, 2021 - 07:35
Stefanie Hanke
dunkelhäutiger, fröhlicher junger Arzt mit Kollegen

Für viele ausländische Ärztinnen und Ärzte ist es ein Traum, in Deutschland zu arbeiten. Und: Wegen des Ärztemangels stehen die Chancen auf einen Job auch nicht schlecht. Aber bevor es losgehen kann, brauchen die neuen Kolleginnen und Kollegen eine deutsche Approbation. Wie das funktioniert, erfahren Sie im Beitrag.

Insgesamt 6.525 Ärztinnen und Ärzte, die im Ausland studiert haben, beantragten 2019 die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Die Länder, in denen die meisten Antragstellenden ihre Qualifikationen erworben hatten, waren Syrien (10 Prozent), Rumänien (7 Prozent), Österreich (5 Prozent) und Ungarn (4 Prozent) – das geht aus der amtlichen Statistik zur Anerkennung hervor.

Grundsätzlich unterscheiden sich die Regelungen abhängig davon, wo das Medizinstudium absolviert wurde. Dabei wird zwischen EU-Staaten und Drittstaaten unterschieden. Die Staatsangehörigkeit des Antragstellers spielt für die Gleichwertigkeit des Abschlusses dagegen keine Rolle. Das bedeutet auch: Für Studierende aus Deutschland, die ihr Medizinstudium beispielsweise in einem anderen europäischen Land absolvieren, gelten dieselben Regeln wie für ausländische Ärztinnen und Ärzte.

Anerkennung der Approbation von Ärztinnen und Ärzten aus EU-Staaten

Am einfachsten ist die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation für Ärztinnen und Ärzte, die in anderen EU-Staaten, dem Europäischen Wirtschaftsraum EWR (Island, Norwegen und Liechtenstein) oder der Schweiz studiert haben: In diesen Staaten gibt es einheitliche Standards für die Mediziner-Ausbildung – die Anerkennung der Abschlüsse erfolgt daher automatisch. Das bedeutet: Ärztinnen und Ärzte aus diesen Staaten dürfen ihren Beruf grundsätzlich auch in Deutschland und anderen EU-Staaten ausüben, wenn sie einen Antrag auf Anerkennung ihrer Qualifikation gestellt haben und gleichzeitig die anderen Voraussetzungen erfüllen.

Anerkennung der Approbation aus anderen EU-Staaten (plus EWR-Staaten und Schweiz)

Anerkennung der Approbation von Ärztinnen und Ärzten aus Drittstaaten

Für Ärztinnen und Ärzte, die in anderen Staaten studiert haben, ist das Verfahren aufwendiger. Auch sie müssen ihren Abschluss anerkennen lassen und einen entsprechenden Antrag stellen. Allerdings muss hier individuell geprüft werden, ob ihre Ausbildung als gleichwertig mit dem deutschen Medizinstudium anerkannt werden kann. Das kann im Einzelfall kompliziert sein: Denn für die Prüfung muss das Curriculum der jeweiligen Universität mit den deutschen Vorgaben verglichen werden. Liegt das Curriculum nur in der jeweiligen Landessprache vor, muss es vorher übersetzt werden – die Kosten dafür trägt der Arzt bzw. die Ärztin.

29.03.2024, Ambulantes Zentrum für Lungenkrankheiten und Schlafmedizin (AZLS)
Cottbus

Der Arzt oder die Ärztin kann die nötigen Fähigkeiten auch im Rahmen einer Kenntnisprüfung nachweisen. Diese Prüfung orientiert sich an der mündlich-praktischen Prüfung des deutschen Staatsexamens (M3). Im Fokus stehen dabei die konkrete Diagnosestellung und die korrekte Behandlung von Patienten. Grundsätzlich können alle Inhalte des Staatsexamens auch in der Kenntnisprüfung abgefragt werden. Der Fokus liegt dabei auf den Fächern Innere Medizin und Chirurgie, aber auch Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie und Pharmakotherapie, Bildgebende Verfahren, Strahlenschutz und Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung spielen eine Rolle. Die Prüfung muss nicht im ersten Anlauf bestanden werden: Es gibt die Möglichkeit, die Kenntnisprüfung zweimal zu wiederholen.

Anerkennung der Approbation aus Drittstaaten

Deutschkenntnisse: Welches Niveau ist für die Anerkennung der Approbation nötig?

Neben den fachlichen Kenntnissen müssen ausländische Ärztinnen und Ärzte für die Approbation auch über gute Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Konkret bedeutet das: Sie müssen eine Fachsprachprüfung auf dem Niveau C1 GER bestehen. Diese Prüfung wird in der Regel von den Landesärztekammern abgenommen. Um sich zu dieser Prüfung anmelden zu können, werden außerdem allgemeine Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 GER gefordert. Für den Antrag auf eine deutsche Approbation müssen die Sprachkenntnisse aber noch nicht nachgewiesen werden – die Zertifikate können auch später nachgereicht werden.

Neben den Sprachkenntnissen spielen auch die gesundheitliche und die persönliche Eignung eine Rolle. Hier wird unter anderem geprüft, ob der Arzt oder die Ärztin einschlägig vorbestraft ist oder ob gesundheitliche Gründe der Ausübung des Berufs entgegen stehen. Dabei können beispielsweise Suchterkrankungen oder psychische Krankheiten wie Demenz oder Schizophrenie einer Approbation im Weg stehen. Diese Regeln gelten übrigens nicht nur für ausländische Ärztinnen und Ärzte: Unter vergleichbaren Umständen können auch Ärztinnen und Ärzte aus Deutschland ihre Approbation verlieren.

Die Anerkennung der Approbation kann lange dauern

Grundsätzlich kann man nicht pauschal sagen, wie lange Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland auf ihre deutsche Approbation warten müssen. Wer sein Studium in der EU, den EWR-Staaten oder der Schweiz abgeschlossen hat, braucht in der Regel nicht ganz so viel Geduld: Die automatische Anerkennung sorgt für ein kürzeres Verfahren. Trotzdem muss ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden – die Frist für die Bearbeitung bei der zuständigen Behörde beträgt dabei maximal drei Monate.

Bei Ärztinnen und Ärzten, die in einem Drittstaat studiert haben, muss zunächst eine Gleichwertigkeitsprüfung durchgeführt werden. Hier kann es schon lange dauern, alle nötigen Unterlagen zusammenzutragen. Liegen alle Dokumente vor, gilt eine Bearbeitungsfrist von maximal vier Monaten. Außerdem kann der Nachweis der Deutschkenntnisse sowie der persönlichen und gesundheitlichen Eignung den Vorgang zusätzlich verlängern – das macht eine allgemeine Aussage zur Dauer des Verfahrens sehr schwierig.

Anerkennung als Facharzt

Übrigens: Wer neben dem abgeschlossenen Medizinstudium im Ausland auch schon eine Facharzt-Weiterbildung absolviert hat, kann sich auch als Facharzt anerkennen lassen. Dazu muss aber die ärztliche Approbation schon vorliegen. Für die Anerkennung einer Facharztweiterbildung ist die jeweilige Landesärztekammer zuständig. Dafür müssen die Ärztinnen und Ärzte in vielen Fällen auch Mitglied der Kammer in dem Bundesland sein, in dem sie arbeiten wollen.

Häufige Fragen zur Anerkennung der Approbation als Arzt in Deutschland

  • Kann man ohne Approbation als Arzt arbeiten?

Grundsätzlich ist die Approbation Voraussetzung, um in Deutschland als Arzt zu arbeiten. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Ausländische Ärztinnen und Ärzte können für maximal zwei Jahre eine Berufserlaubnis beantragen, wenn sie nur für einen begrenzten Zeitraum in Deutschland bleiben wollen oder wenn sie in der Zeit, in der sie sich auf die Kenntnisprüfung vorbereiten, schon in einem Krankenhaus arbeiten. Mit dieser Berufserlaubnis darf unter Aufsicht einer Person mit Approbation gearbeitet werden. Für die Berufserlaubnis muss eine abgeschlossene Ausbildung zum Arzt bzw. zur Ärztin nachgewiesen werden.

  • Welche Ärzte werden in Deutschland gesucht?

In Deutschland fehlen vor allem viele Allgemeinmediziner, die in ländlichen Regionen als Hausärztinnen und Hausärzte arbeiten wollen. Außerdem werden in den kommenden Jahren viele Ärztinnen und Ärzte in Rente gehen. Häufig fehlt der Nachwuchs, um diese Stellen zu besetzen. Gerade niedergelassene Mediziner finden oft keinen Nachfolger für ihre Praxis. Aber auch in den Kliniken werden Fachärzte gesucht, z.B. in der Inneren Medizin oder der Chirurgie.

  • Was können Ärzte in Deutschland verdienen?

Ärztinnen und Ärzte, die in Deutschland in Krankenhäusern arbeiten, werden in der Regel nach Tarif bezahlt. Das Einstiegsgehalt für Assistenzärzte liegt im Schnitt bei ca. 4.700 Euro. Fachärzte können zu Beginn etwa 6.100 Euro im Durchschnitt verdienen. Die möglichen Einstiegsgehälter sind abhängig von den Klinikträgern.
Siehe auch: Das Einstiegsgehalt als Arzt: Was können Sie wo verdienen?

  • Wo kann ich mich zur Anerkennung in Deutschland beraten lassen?

Mehr Infos zur Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse finden Sie auf dem offiziellen Informationsportal der Bundesregierung auf www.anerkennung-in-deutschland.de.

Hier gibt es auch Informationen zu den regionalen Beratungsstellen, die Ärztinnen und Ärzte mit ausländischen Abschlüssen beim Antrag auf Approbation beraten und unterstützen.

Wer aktuell noch im Ausland lebt, kann sich außerdem von der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) der Bundesagentur für Arbeit beraten lassen: www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/zentrale-servicestelle-berufsanerkennung.php 

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