In Deutschland arbeiten: Anerkennung der Approbation von Ärzten aus EU-Staaten

3 Juni, 2021 - 07:16
Stefanie Hanke
fröhlicher junger Arzt mit Kollegen im Hintergrund

Studieren in Rumänien, arbeiten in Deutschland: Die Freizügigkeit macht es möglich, dass EU-Bürger auch in anderen Staaten der Europäischen Union leben und arbeiten können. Wer allerdings im Ausland studiert hat und als Arzt oder Ärztin in Deutschland arbeiten möchte, braucht trotzdem eine Approbation. Wie Sie die bekommen, erfahren Sie im Beitrag.

Für alle, die innerhalb der EU, in der Schweiz oder in einem der EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein studiert haben, ist der Weg zur deutschen Approbation relativ einfach: Da es in diesen Ländern einheitliche Standards für die Berufsqualifikation gibt, kann die Gleichwertigkeit von Studienabschlüssen aus diesen Ländern automatisch anerkannt werden. Aber: Wer in Deutschland arbeiten möchte, muss trotzdem eine Approbation beantragen.

Anerkennung der Approbation: Sprachliche und persönliche Voraussetzungen

Neben der Anerkennung des Medizinstudiums im europäischen Ausland gibt es noch weitere Voraussetzungen, um in Deutschland als Arzt oder Ärztin arbeiten zu dürfen. So müssen ausländische Ärztinnen und Ärzte für die Approbation auch über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Konkret bedeutet das: Sie müssen eine Fachsprachprüfung auf dem Niveau C1 GER bestehen. Diese Prüfung wird in der Regel von der zuständigen Landesärztekammer abgenommen. Um sich zu dieser Prüfung anmelden zu können, werden außerdem allgemeine Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 GER gefordert. Für den Antrag auf eine deutsche Approbation müssen die Sprachkenntnisse aber noch nicht nachgewiesen werden – die Zertifikate können auch später nachgereicht werden.

Wichtig ist auch die gesundheitliche und persönliche Eignung: Hier wird beispielsweise geprüft, ob der Arzt oder die Ärztin einschlägig vorbestraft ist oder ob er oder sie aus gesundheitlichen Gründen den Arztberuf nicht ausüben kann. In diesen Fällen kann der Antrag auf Approbation abgelehnt werden.

Anerkennung der Approbation in Deutschland: Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle

Für die Approbation ist die Staatsangehörigkeit des Arztes oder der Ärztin übrigens nicht wichtig: Es zählt nur, in welchem Land man die berufliche Qualifikation erworben hat. Das bedeutet konkret: Auch deutsche Nachwuchsmediziner, die an einer ausländischen Universität studiert haben, müssen den Antrag auf Anerkennung ihres Studiums stellen. Für sie fallen allerdings die Sprachnachweise weg.

29.03.2024, Ambulantes Zentrum für Lungenkrankheiten und Schlafmedizin (AZLS)
Cottbus

Allerdings kann es in manchen Fällen wichtig sein, wann das Studium begonnen wurde. Denn: Die automatische Anerkennung gilt nur, wenn der Staat, in dem die Universität liegt, schon zum Zeitpunkt des Studiums Teil der EU war. Bulgarien und Rumänien sind beispielsweise erst seit Januar 2007 EU-Mitgliedsstaaten, Kroatien ist der Union im Juli 2013 beigetreten. Wer sein Studium dort vor diesem Stichtag begonnen hat, braucht zusätzliche Unterlagen. Das kann beispielsweise eine Konformitätsbescheinigung sein, die die zuständige Behörde des Ausbildungslandes ausstellen muss. Alternativ kann man auch nachweisen, dass man mindestens drei Jahre lang ununterbrochen als Arzt in einem EU-Staat gearbeitet hat.

Anerkennung der Approbation in Deutschland: Was ist, wenn ich noch im Ausland lebe?

Wer in Deutschland arbeiten möchte, aber aktuell noch im Ausland wohnt, kann sich von der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) der Bundesagentur für Arbeit beraten lassen. Allerdings sollte man sich möglichst bald darüber klarwerden, wo in Deutschland man arbeiten möchte. Denn davon ist es abhängig, welche regionale Approbationsbehörde (Landesprüfungsamt) für die Anerkennung zuständig ist. Die ZSBA stellt nach der Beratung auf Wunsch einen „Standortvermerk“ aus, der von den meisten Approbationsbehörden akzeptiert wird. Zuständig ist jeweils das Landesprüfungsamt in dem Bundesland, in dem der Arzt oder die Ärztin arbeiten möchte:

Aber auch in den Herkunftsländern gibt es Stellen, die Ärztinnen und Ärzte dabei unterstützen, ihre Qualifikation in Deutschland anerkennen zu lassen. Wer seinen Beruf in Deutschland ausüben möchte, kann sich beispielsweise an die Außenhandelskammer seines Landes oder an bestimmte Agenturen wenden, die auch bei der Jobsuche helfen.

Häufige Fragen zur Anerkennung der Approbation und Arbeit als Arzt in Deutschland

  • Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit, habe aber im EU-Ausland studiert. Wie bekomme ich eine Approbation?

Für die Approbation ist die Staatsangehörigkeit unwichtig. Wer im Ausland studiert hat, muss seine Ausbildung anerkennen lassen. Bei einem Studienort innerhalb der EU kann die Gleichwertigkeit des Studienabschlusses allerdings automatisch anerkannt werden. Zuständig sind die Landesprüfungsämter der jeweiligen Bundesländer.

  • Ich habe die Staatsangehörigkeit eines EU- bzw. EWR-Staates. Brauche ich ein Visum, um in Deutschland zu arbeiten?

Dank der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union haben EU-Bürger einen uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie brauchen kein Visum und keine Aufenthaltsgenehmigung, um in Deutschland zu arbeiten. Das gilt ebenso für Staatsangehörige der Schweiz und der EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein.

  • Wo kann ich mich zur Anerkennung in Deutschland beraten lassen?

Mehr Infos zur Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse finden Sie auf dem offiziellen Informationsportal der Bundesregierung auf www.anerkennung-in-deutschland.de.

Hier gibt es auch Informationen zu den regionalen Beratungsstellen, die Ärztinnen und Ärzte mit ausländischen Abschlüssen beim Antrag auf Approbation beraten und unterstützen.

Wer aktuell noch im Ausland lebt, kann sich außerdem von der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) der Bundesagentur für Arbeit beraten lassen: www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/zentrale-servicestelle-berufsanerkennung.php

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