
Arztkittel, Kasack oder eine besondere Schutzkleidung? Dafür, was Ärztinnen und Ärzte bei der Arbeit anziehen dürfen, gibt es bestimmte Regeln. In welchem Arbeitsbereich welche Art von Kleidung vorgeschrieben ist und welche Regeln für Dienst-, Arbeits- oder Schutzkleidung gelten, erfahren Sie im Beitrag.
Ärztliche Dienstkleidung: Die professionelle Identität
Ärztinnen und Ärzte tragen einen weißen Kittel und ein Stethoskop um den Hals – so will es zumindest das gängige Klischee. Und das nicht ohne Grund: Seit mehr als einem Jahrhundert steht der weiße Arzkittel symbolisch für medizinische Expertise und flößt Patientinnen und Patienten Respekt ein.
Gesetzlich vorgeschrieben ist es aber nicht, dass Ärztinnen und Ärzte bei der Arbeit einen Kittel tragen müssen. Bei Angestellten gibt in der Regel der Arbeitgeber vor, wie die Kleidung auszusehen hat: So nutzen manche Kliniken und Praxen beispielsweise bestimmte Farben und ein Logo auf der Kleidung als Teil der Corporate Identity. Dazu zählen neben Kitteln auch Kasacks und andere Oberteile, Hosen und eventuell bestimmte Schuhe. Konkrete Regeln für die Dienstkleidung werden im jeweiligen Arbeitsvertrag festgehalten. Wer sich weigert, die vorgeschriebene Kleidung zu tragen, muss mit Konsequenzen wie einer Abmahnung oder sogar einer Kündigung rechnen.
Ärztliche Dienstkleidung wird in der Regel vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Normalerweise wird die private Kleidung vollständig von der jeweiligen Dienstkleidung bedeckt. In einigen Fachgebieten wie beispielsweise der Psychiatrie und Psychotherapie gibt es kaum Kleidervorschriften.
Ärztliche Arbeitskleidung: Hygiene im Fokus
Die Begriffe "Dienstkleidung" und "Arbeitskleidung" werden häufig synonym benutzt. Bei der Arbeitskleidung geht es allerdings weniger um die ärztliche Identität, sondern eher um die die Funktionalität, unabhängig vom jeweiligen Arbeitgeber. Dabei sollte die Hygiene immer im Vordergrund stehen:
- Farben: Praktisch sind helle Stoffe, auf denen man Verunreinigungen schnell erkennt.
- Material: Das Material sollte bei mindestens 60 °C waschbar sein. Beliebt sind Baumwolle und Baumwoll-Mischgewebe.
- Wechsel: Die Dienstkleidung sollte mindestens alle zwei Tage gewechselt werden, bei Verschmutzung natürlich häufiger.
- Reinigung: Oft wird die Dienstkleidung zentral von Klinik oder Praxis gesammelt und professionell gereinigt. Medizinische Berufskleidung muss bei mindestens 60 °C getrennt von der privaten Wäsche gewaschen werden. Noch besser ist Kochwäsche.
- Kontaminierte Wäsche waschen: Ist die Wäsche mit Krankheitserregern in Kontakt gekommen, muss sie bei 95 °C oder bei 60 °C in Verbindung mit einem beim Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) gelisteten Waschmittel gewaschen werden. Die Wäsche kann auch chemisch oder thermochemisch desinfiziert werden.
- Trocknen und bügeln: Um eine erneute Verschmutzung nach dem Waschen zu verhindern, sollte die Arbeitskleidung nich an der frischen Luft, sondern in einem Trocker getrocknet werden. Anschließendes heißes Mangeln oder Bügeln kann zusätzlich dazu beitragen, Keime abzutöten.
Ärztliche Schutzkleidung: Sicherheit an erster Stelle
Bei verschiedenen Aufgaben im ärztlichen Arbeitsalltag ist bestimmte Schutzkleidung vorgeschrieben. Das gilt immer dann, wenn die Gefahr einer Kontamination mit Krankheitserregern besteht oder Kontakt zu Körperflüssigkeiten oder Gefahrstoffen besteht. Die persönliche Schutzausrüstung besteht aus folgenden Komponenten:
- Handschuhe (steril und unsteril)
- Schutzkittel oder -schürzen
- Schutzbrille oder Augenschutz-Schild
- Atemschutzmasken (FFP1, FFP2 oder FFP3)
- Kopfhaube
- Schutzschuhe
Um sich selbst und natürlich auch die Patientinnen und Patienten zu schützen, kommt Schutzkleidung in verschiedenen Situationen zum Einsatz, zum Beispiel:
- Direkter Patientenkontakt: Wenn es um die Untersuchung und Behandlung von Patientinnen und Patienten geht, sind in vielen Fällen Handschuhe nötig, besonders beim Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Schleimhäuten oder verletzter Haut. Bei Eingriffen, die zu Spritzern oder Aerosolbildung führen können, müssen zusätzlich Schutzbrillen oder Gesichtsschutz sowie Schutzkittel angelegt werden.
- Chirurgische Eingriffe: Zur speziellen chirurgischen Schutzkleidung gehören sterile Kittel und Handschuhe, Masken und Hauben. Das gewährleistet eine sterile Umgebung im OP und hilft, Infektionen zu vermeiden.
- Isolierung von Patientinnen und Patienten mit ansteckenden Krankheiten: Bei der Behandlung von Menschen mit hochansteckenden Erkrankungen, die in Isolierstationen untergebracht sind, ist eine besondere Schutzausrüstung erforderlich. Dazu zählen ein Ganzkörperanzug, Atemschutzmasken (FFP2 oder FFP3), Schutzbrillen und Handschuhe.
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Umgang mit infektiösem Material: Bei Laborarbeiten mit infektiösen Proben sind neben Handschuhen und Schutzkitteln auch Schutzbrillen vorgeschrieben.
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Umgang mit Chemikalien und radioaktiven Materialien: Im Labor- und Pharmaziebereich kommen häufig auch potenziell schädliche Substanzen zum Einsatz. Wer in diesem Bereich arbeitet, benötigt für den Eigenschutz geeignete Handschuhe, Schutzbrillen und Schutzkittel.
Die Schutzkleidung muss nach Ende der jeweiligen Tätigkeit wieder ausgezogen werden. Auch beim Umziehen sollten die Ärztinnen und Ärzte streng darauf achten, ihre Haut und ihre normale Arbeitskleidung nicht zu kontaminieren. Nach dem Kleidungswechsel müssen außerdem die Hände desinfiziert werden. Außerdem ist es verboten, Pausen- oder Aufenthaltsräume mit kontaminierter Schutz- oder Arbeitskleidung zu betreten, um Kolleginnen und Kollegen nicht in Gefahr zu bringen.
Weiterführende Informationen rund um das Thema Schutzkleidung finden Sie bei der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V..
Quellen: Virchowbund, Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V., Verbund für angewandte Hygiene, Robert-Koch-Institut