
Ob eine Schnittwunde in der Werkstatt oder ein schwerer Unfall auf der Baustelle: Wer bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin verunglückt, wird von einer Durchgangsärztin oder einem Durchgangsarzt, kurz D-Arzt, behandelt – entweder in der Praxis oder im Krankenhaus. Prof. Dr. Thomas A. Schildhauer, Direktor der Chirurgischen Universitätsklinik und Poliklinik am Bergmannsheil Bochum, gibt Einblicke in das vielfältige und anspruchsvolle Berufsbild, erläutert die gesetzlichen Hintergründe des D-Arzt-Systems und beschreibt typische Verletzungen.
Herr Professor Schildhauer, was sind die Aufgaben von Durchgangsärztinnen und -ärzten?
Prof. Thomas A. Schildhauer: D-Ärztinnen und -Ärzte erhalten von den Berufsgenossenschaften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eine besondere Zulassung. Ihre Hauptaufgabe ist die fachärztliche Erstbehandlung von Unfällen, die Menschen bei der Arbeit, in der Schule, in der Kita, an Hochschulen oder auf dem Weg dorthin erleiden. Darüber hinaus koordinieren sie die weitere Heilbehandlung und übernehmen somit eine zentrale Steuerungsfunktion im Auftrag der DGUV. Patientinnen und Patienten mit leichten Verletzungen wie Schnittverletzungen an der Hand oder kleineren Frakturen suchen einen niedergelassenen Durchgangsarzt auf.
Wenn nötig, veranlasst dieser eine stationäre Weiterversorgung in einem, von der DGUV für die Behandlung von Berufsunfällen, zugelassenen Krankenhaus oder in einer BG-Klinik (VAV- oder SAV-Haus). Letztere ist ein spezialisiertes Krankenhaus, das von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, den Berufsgenossenschaften, betrieben wird. Die Geschichte der Durchgangsärzte ist eng mit der Einführung der Unfallversicherung durch Otto von Bismarck im Jahr 1884 verbunden. Damit sollten Arbeitnehmer vor den Folgen von Arbeitsunfällen geschützt werden. Durchgangsärzte gibt es seit Anfang der 1920er-Jahre. Aktuell sind rund 3.600 D-Ärztinnen und -Ärzte in Deutschland tätig. Etwa drei Viertel von ihnen arbeiten als Niedergelassene, ein Viertel ist in Krankenhäusern und Kliniken beschäftigt.
Inwieweit unterscheiden sich die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung für am Arbeitsplatz verunfallte Menschen von denen der gesetzlichen Krankenversicherung?
Prof. Thomas A. Schildhauer: Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht bei der gesetzlichen Unfallversicherung nicht nur ein Anspruch auf eine medizinisch notwendige Versorgung, sondern auf die bestmögliche Therapie, um verunfallte Menschen so weit wie möglich in ihren ursprünglichen Gesundheitszustand zurückzubringen. Zu dieser umfassenden Versorgung zählen neben der medizinischen Akutversorgung beispielsweise Rehabilitation, Hilfsmittel, Umbauten im häuslichen Umfeld sowie bei schweren Verläufen eine lebenslange Betreuung und Rentenzahlungen. Solche Leistungen deckt die gesetzliche Unfallversicherung ab, nicht jedoch die normale Krankenkasse. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Unfälle am Arbeitsplatz oder Wegeunfälle direkt über das D-Arzt-Verfahren an die Unfallversicherung gemeldet werden. Nur so greift dieser erweiterte Schutz für die Betroffenen und ihre Familien. Praktisch alle Arbeitnehmer sind über Unfallversicherungsträger versichert.
Wie verläuft die Ausbildung zum Durchgangsarzt oder zur Durchgangsärztin?
Prof. Thomas A. Schildhauer: Nach dem Medizinstudium ist zunächst die Facharzt-Weiterbildung für Orthopädie und Unfallchirurgie erforderlich, um anschließend die Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“ zu erwerben. Nach den aktuellen Vorgaben muss man insgesamt zwölf Monate in der D-ärztlichen Versorgung mitarbeiten: entweder zwölf Monate in einem Krankenhaus oder aufgeteilt sechs Monate in einem Krankenhaus und sechs Monate bei einem niedergelassenen D-Arzt oder einer D-Ärztin. Erst dann erfüllt man die fachlichen Voraussetzungen, um die D-Arzt-Zulassung zu beantragen – unabhängig davon, ob man später in einer Praxis oder in einem Krankenhaus arbeitet.
Wie ist die Versorgung von Arbeits- und Wegeunfällen in der Krankenhauslandschaft organisiert?
Prof. Thomas A. Schildhauer: Die gesetzliche Unfallversicherung unterscheidet dabei zwei Versorgungsstufen. Für leichtere Verletzungen gibt es das Verletzungsartenverfahren, kurz VAV. Ein unkomplizierter Knöchelbruch kann zum Beispiel in einem VAV-Krankenhaus sehr gut versorgt werden. Für komplexe Mehrfachverletzungen, hochgradige Gelenkschäden, Wirbelsäulenverletzungen oder Fälle, die möglicherweise eine Prothesenversorgung erfordern, gilt das Schwerstverletzungsartenverfahren, das SAV. Ein Katalog legt fest, welche Verletzungen welcher Stufe zugeordnet werden. Unser Haus gehört zu den rund 100 SAV-Zentren in Deutschland. Bei uns werden Schwerstverletzte nicht nur aus Bochum, sondern von weit überregional behandelt. Zudem versorgen wir Fälle, bei denen nach der Erstversorgung Komplikationen auftreten. Zum Beispiel Infektionen, schlecht heilende Knochenbrüche oder schwere Gelenkverletzungen, die letztlich einen künstlichen Gelenkersatz erforderlich machen. Oder es kommt infolge einer Wirbelsäulenverletzung zu Fehlstellungen, die wir dann korrigieren.
Was sind typische schwere Arbeitsunfälle, die Sie behandeln?
Prof. Thomas A. Schildhauer: Schwere Unfälle passieren leider häufiger, als man denkt. Typisch sind etwa Gabelstaplerunfälle, bei denen das Fahrzeug umkippt und der Fahrer oder die Fahrerin darunter eingeklemmt wird. Ebenfalls häufig sind Maschinenverletzungen, bei denen Finger eingeklemmt oder abgetrennt werden. Dazu kommen Stürze von Dächern oder Gerüsten sowie Unfälle mit Baggern oder Traktoren, bei denen Personen übersehen oder eingeklemmt werden. Nicht zu vergessen sind die schweren Verkehrs- und Lastwagenunfälle auf dem Weg zur Arbeit oder auch Schule. Zwar geht die Zahl der Verkehrsunfälle mit Schwerverletzten tendenziell zurück, doch die Gesamtzahl der Heilverfahren steigt eher an: Ambulant und stationär zusammengezählt gibt es in Deutschland jedes Jahr etwa 2,8 Millionen Heilbehandlungen im D-Arzt-Verfahren.
Ohne effekthascherisch wirken zu wollen, gibt es ein besonders eindrückliches Beispiel aus Ihrem Alltag, dass Sie mit uns teilen würden?
Prof. Thomas A. Schildhauer: Stimmt, man kann schnell ins Effekthascherische abrutschen. Wenn Sie jedoch ein Beispiel wünschen: Wir hatten einmal einen Gabelstaplerfahrer mit einem extrem schweren Überrolltrauma. Sein Becken- und Bauchbereich war zertrümmert, es gab massive Weichteilverluste sowie praktisch keine Haut und Muskulatur mehr. Eigentlich war dieser Patient nicht lebensfähig. Dann steht man vor der Aufgabe, all das wiederaufzubauen: Knochen zu stabilisieren, Weichteile zu rekonstruieren, mit Lähmungen umzugehen und immer wieder zu operieren. Solche Fälle bleiben einem im Gedächtnis, auch nach vielen Jahren im Beruf. Aber genau dafür werden wir ausgebildet, um Menschen selbst in solchen Situationen eine Perspektive zu eröffnen.
Wie ist die Steuerungsfunktion von angestellten D-Ärztinnen und -Ärzten in einer Klinik ausgestaltet?
Prof. Thomas A. Schildhauer: Wir sind keinesfalls nur für das „Schrauben und Platten“ zuständig, sondern begleiten die Patientinnen und Patienten eben über das gesamte Heilverfahren. Von der Erstversorgung über die Behandlung von Komplikationen, die Steuerung der Rehabilitation und die Wiedereingliederung in den alten oder einen angepassten Arbeitsplatz bis hin zu Begutachtungen bei bleibenden Schäden. Wir sind so etwas wie der Steuermann im System, der zentrale Ansprechpartner, der die Fäden in der Hand hält. Dabei stehen wir im Austausch mit Reha-Kliniken, der Orthopädietechnik, Reha-Management der Berufsgenossenschaften, Arbeitgebern sowie den Patientinnen und Patienten und ihren Familien. Wenn alles gut läuft, begleiten wir die Menschen vom Unfalltag bis zur Rückkehr in ihren Beruf. Das ist etwas völlig anderes, als nur einen Bruch zu richten und die Person danach nie wieder zu sehen. Auch in scheinbar ausweglosen Situationen können wir vielen Menschen helfen und ihnen Halt geben. Glücklicherweise verlaufen die meisten Fälle positiv.
Wodurch hat sich die klinische D-Arzt-Tätigkeit in Ihrem Fachgebiet in den vergangenen Jahren besonders verändert?
Prof. Thomas A. Schildhauer: Strukturell war es ganz klar die Einführung der abgestuften Versorgung mit VAV- und SAV-Zentren im Jahr 2013 sowie die konsequente Qualitätskontrolle durch die gesetzliche Unfallversicherung. Die Kliniken werden regelmäßig hinsichtlich Struktur-, Personal- und Prozessqualität überprüft. Durch diese Zentralisierung müssen manche Patientinnen und Patienten, vor allem in den Flächenländern, zwar längere Wege in Kauf nehmen, doch die Versorgungsqualität schwer Verletzter hat davon enorm profitiert.
Macht sich der Fachkräftemangel an Ihrer Klinik bemerkbar?
Prof. Thomas A. Schildhauer: Generell gibt es in den chirurgischen Fächern einen Fachkräftemangel. Auch bei den D-Ärztinnen und -Ärzten ist die Zahl in den vergangenen Jahren insgesamt leicht zurückgegangen, und manche Krankenhäuser kämpfen um geeignete Nachwuchskräfte. Erfreulicherweise haben wir an Spezialzentren wie dem unseren, immer wieder sehr gute Bewerberinnen und Bewerber.
Würden Sie Ihren Berufsweg noch einmal genauso wählen? Und was raten Sie jungen Medizinerinnen und Medizinern, die Durchgangsarzt oder -ärztin werden möchten?
Prof. Thomas A. Schildhauer: Ganz klar: ja. Sonst könnte man diesen Beruf nicht so lange ausüben. Er ist anspruchsvoll, das stimmt. Man braucht einen kühlen Kopf, starke Nerven und muss mit sehr unterschiedlichen Menschen sowie Extremsituationen umgehen können. Doch wenn man einen gebrochenen Knochen wieder perfekt zusammenfügt und jemand nach einigen Wochen oder Monaten wieder seiner Arbeit nachgehen kann, ist das äußerst befriedigend. Mein Rat an junge Kolleginnen und Kollegen lautet: Man muss stressresistent, wissbegierig und teamorientiert sein. Wer zudem Freude an interdisziplinärer Zusammenarbeit hat, ist in der Unfallchirurgie und im D-Arzt-System genau richtig.



