Elterngeld für Ärztinnen und Ärzte

12 März, 2020 - 15:34
Lukas Hoffmann
Kinderfüße laufen über einen Baumstamm

Wie alle anderen Mütter und Väter können auch Ärztinnen und Ärzte in Deutschland Elterngeld beantragen. Durch die gute Vergütung während der Weiterbildung kann oft sogar schon während der Assistenzzeit der Höchstsatz von 1.800 Euro monatlich in Anspruch genommen werden.

Als Vater oder Mutter eines neugeborenen Kindes kann man ab der Geburt bis zu drei Jahre in Elternzeit gehen. In dieser Zeit bekommt man Elterngeld ausgezahlt, das zwischen 100 Prozent und 65 Prozent des vorherigen Nettoverdiensts liegt, aber maximal 1.800 Euro beträgt. Voraussetzung für die Zahlung des Elterngeldes ist, dass man während der Elternzeit mit dem Kind zusammenlebt und sich um dessen Erziehung kümmert. Spätestens sieben Wochen vor Beginn der Auszahlung muss der Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber eingegangen sein. Selbstverständlich kann nicht nur die Mutter, sondern auch der Vater in Elternzeit gehen. Maximal wird das Elterngeld in der Basisvariante über einen Zeitraum von 14 Monaten ausgezahlt, wobei sich die Eltern die Monate frei untereinander aufteilen können. Ein Elternteil kann mindestens zwei und höchstens zwölf Monate Elterngeld bekommen. Bei Alleinerziehenden wird das Elterngeld über den gesamten Zeitraum von 14 Monaten der betreuenden Mutter oder dem betreuenden Vater ausgezahlt.   

Aber Achtung: Zu lange sollte man mit der Beantragung nach der Geburt des Kindes nicht warten. Rückwirkend wird das Elterngeld nämlich nur für drei Lebensmonate gewährt. Wenn noch Dokumente, wie der Steuerbescheid o.ä. für eine Beantragung fehlen, dann empfiehlt es sich, den Antrag möglichst bald abzuschicken und noch erforderliche Unterlagen einzureichen.

Wieviel Elterngeld wird Assistenzärzten ausgezahlt?

Ein Rechenbeispiel: Eine Assistenzärztin verdient an einem kommunalen Krankenhaus im dritten Weiterbildungsjahr rund 4.600 Euro/brutto. Sie hat Glück und muss nur einen Bereitschaftsdienst pro Monat machen, für den sie nochmal 250 Euro/brutto ausgezahlt bekommt. Insgesamt hat sie also einen Bruttoverdienst von 4.850 Euro monatlich. Wieder angenommen, sie ist unverheiratet, hat keine Kinder, führt Kirchensteuer ab und ist der Steuerklasse 1 zugeordnet, dann beträgt ihr monatlicher Nettoverdienst rund 2.800 Euro. Vorausgesetzt, diese Ärztin will Basiselterngeld beziehen, also 65 Prozent ihres Nettoeinkommens überwiesen bekommen, dann hätte sie ein Anrecht auf 1.820 Euro. Trotz dieser eher ungünstigen Voraussetzungen einer schlechten Steuerklasse und nur eines Bereitschaftsdienstes läge ihr errechneter Anspruch also über der zulässigen Elterngeldhöchstgrenze von 1.800 Euro monatlich.

ElterngeldPlus geeignet für Arbeit in Teilzeit

Seit dem 30. Juni 2015 ist das Elterngeldmodell mit der ElterngeldPlus-Regelung modifiziert worden. Dank dieser neuen Regelung kann man einer Beschäftigung in Teilzeit (bis zu 30 Stunden/Woche) nachgehen. Man bekommt dann nur die Hälfte des Basiselterngeldes ausgezahlt, dafür ist der Auszahlungszeitraum doppelt so lang. Wenn beide Elternteile arbeiten möchten, kann das ElterngeldPlus auch gleichzeitig bezogen werden. Dann dürfen beide Elternteile bis zu 30 Wochenstunden arbeiten.

Darüber hinaus kann hier der sogenannte Partnerschaftsbonus gezahlt werden. Dann gibt es noch einmal vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus. Die Voraussetzung für den Partnerschaftsbonus ist, dass beide Eltern über einen Zeitraum von vier Monaten mindestens 25 Stunden in der Woche arbeiten.

Zurück zum Rechenbeispiel: Nehmen wir an, die Assistenzärztin hat sich für die ElterngeldPlus-Variante entschieden und arbeitet 25 Stunden in der Woche. Auch ihr Partner, den sie im Studium kennengelernt hat und der ebenfalls als Assistenzarzt im gleichen Klinikum arbeitet, wählte die ElterngeldPlus-Variante mit 25 Wochenstunden. Genau wie sie musste auch er nur einen Bereitschaftsdienst pro Monat machen und hat deshalb 4.850 Euro/Brutto im Monat verdient. Wenn nun beide die Arbeitszeit auf 25 Stunden reduzieren, bekommen sie jeweils vom Klinikum pro Monat 1.750 Euro/netto auf ihre Konten überwiesen. Zusätzlich gibt es pro Elternteil gemäß des Elterngeldrechners noch 560 Euro pro Elterngeld, also zusammen rund 1.120 Euro über einen Zeitraum von 16 Monaten. Denn weil beide Eltern arbeiten, erhalten sie nicht nur 12 Monate Elterngeld, sondern auch den Partnerschaftsbonus (+ 4 Monate ElterngeldPlus).

Insgesamt hat die junge Familie in der ElterngeldPlus-Variante bei einer 50 Stundenwoche (2x25 Stunden) also 4.620 Euro/netto im Monat zur Verfügung. Bei der Basis-Variante, in der ein Elternteil zuhause bleibt und der Partner Vollzeit (40 Stunden) arbeitet, hat die Familie beinahe ebenso viel Geld zur Verfügung, nämlich 4.600 Euro.
Wählen Mediziner die ElterngeldPlus-Variante, verschenken sie also 10 Arbeitsstunden pro Woche. Da verwundert es nicht, dass sich viele Ärztinnen eine berufliche Babypause gönnen und BasisElterngeld beantragen.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf operation-karriere.de, dem Online-Portal des Deutschen Ärzteverlags für Medizinstudenten und Berufseinsteiger (11.6.2019).

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