Notwendiges Übel für Assistenzärzte: das Logbuch

5 November, 2020 - 05:39
Lukas Hoffmann
Junger Arzt mit Mappe
Der zuständige Weiterbildungsbefugte bescheinigt einem die Leistungen im Log-Buch.

Im Logbuch wird alles dokumentiert, was man als Arzt in Weiterbildung gelernt hat. Es muss zwingend bei der Anmeldung zur Prüfung der Weiterbildung vorgelegt werden. Deshalb erspart man sich Arbeit und Stress, wenn man sich seine Leistungen regelmäßig eintragen lässt.

Die gute Nachricht zuerst: Das Logbuch muss nur einmal im Jahr hervorgeholt werden, nämlich dann, wenn das Weiterbildungsgespräch ansteht. Auf einer der letzten Seiten wird dann das Datum eingetragen und der bisherige Verlauf der Weiterbildung reflektiert. Sowohl der Weiterbildungsbefugte als auch man selbst unterschreibt das zuvor Festgehaltene. Es empfiehlt sich vor diesem Termin, die Weiterbildungsordnung genau anzugucken, um feststellen zu können, welche Qualifikationen und Kenntnisse man schon erlangt hat, und welche man noch benötigt. 

Erwerb von Pflichtkenntnissen wird dokumentiert

So gibt es im Logbuch Kästchen, in die eingetragen wird, wie häufig man ein bestimmtes Behandlungsverfahren im Jahr xy durchgeführt hat. Als Chirurg ist man laut Weiterbildungsordnung beispielsweise verpflichtet, 150 Ultraschalluntersuchungen der Schilddrüse vorzunehmen. Kann man diese Summe nach Abschluss der sechsjährigen Weiterbildung nicht vorweisen, wird es mit der Zulassung zur Prüfung schon schwierig. Die zuständige Bezirksärztekammer entscheidet dann im Einzelfall.

Ähnlich ist es mit dem Erwerb von abstrakten Kenntnissen und Fertigkeiten. So muss, um beim Beispiel der Chirurgie zu bleiben, der Weiterbildungsbefugte dem werdenden Chirurgen bestätigen, dass Patienten palliativmedizinisch versorgt wurden. Auch wenn hier keine Fallzahl angegeben werden muss, sondern eine generelle Bestätigung ausreicht, sollte man auf die Unterschrift des zuständigen Ober- oder Chefarztes im gleichen Jahr bestehen. Theoretisch ist es auch möglich, sich die Bestätigung über die palliativmedizinischen Kenntnisse erst am Ende der Weiterbildungszeit zu holen. Aber: Bis dahin können sechs Jahre vergangen sein. Das ist viel Zeit, in der nicht nur bei einem selbst, sondern auch bei dem zuständigen Oberarzt die Erinnerung verblasst sein kann. 

Notwendige Bestätigungen immer zeitnah einholen

Denn auch dieses Szenario ist möglich: Der Weiterbildungsbefugte bekommt eine Chefarztstelle im Ausland angeboten, die er innerhalb der nächsten Monate antreten wird. Das Logbuch der vergangenen drei Jahre gegenzuzeichnen, ist ihm zeitlich da zu aufwändig. Wenn man nun darauf vertraut, dass sein Nachfolger oder seine Nachfolgerin einem die abgeleisteten 150 Ulltraschalluntersuchungen bestätigt, dann könnte man enttäuscht werden. Denn manchmal bekommt man es mit einer besonders gewissenhaften Person zu tun, die einem nur das bestätigt, was er oder sie mit eigenen Augen gesehen hat.

Es macht also in jedem Fall Sinn, einmal im Jahr etwas Zeit für das Logbuch zu reservieren. Denn dadurch reduziert man später den persönlichen Stress, der vor der Prüfung am Ende der Weiterbildungszeit sowieso hoch genug ist. 

Das eLogbuch ist da

Das oben Beschriebene gilt für alle Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, die nach der alten Weiterbildungsordnung lernen. Im Jahr 2018 gab es allerdings eine Überarbeitung der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer. Die verschiedenen Ärztekammern der Bundesländern ziehen nach und passen ihre Weiterbildungsordnungen an oder haben dies bereits getan. Wer in Zukunft seinen Abschluss macht, wird aller Voraussicht nach also seine Facharztweiterbildung gemäß einer neuen Weiterbildungsordnung machen. 

Mit dieser einher geht das eLogbuch, das seit dem 1. Juli 2020 genutzt werden kann. Die Leistungen werden dann nicht mehr auf Papier, sondern elektronisch erfasst. Wer nach der alten Weiterbildungsordnung lernt, aber das eLogbuch nutzen möchte, setzt sich am besten mit seiner Ärztekammer in Verbindung. Denn da sich die Inhalte von neuer und alter Weiterbildungsordnung unterscheiden, sind auch das papiergebundene Logbuch und das elektronische Logbuch inhaltlich unterschiedlich aufgebaut. 

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