Präventionskonzepte gegen Gewalt am Arbeitsplatz

19 Dezember, 2025 - 07:31
Dr. Sabine Glöser
Illustration einer Faust und einer ausgestreckten Hand, die eine Abwehrhaltung symbolisiert, vor einem grünen Hintergrund

Der Hartmannbund hat die Klinikleitungen aufgefordert, verbindliche Maßnahmen gegen Gewalt zu implementieren, die Ärztinnen, Ärzte und Pflegepersonal immer öfter erleben. „Die Gewalt in Notaufnahmen, aber auch auf den Stationen hat in den letzten Jahren ein besorgniserregendes Ausmaß erreicht“, sagte Prof. Dr. Volker Harth, Vorsitzender des Arbeitskreises Gesundheitsdienste im Hartmannbund. Ärztinnen und Ärzte sowie ihre Teams seien immer öfter verbalen und körperlichen Übergriffen ausgesetzt. Die Folgen reichten von körperlichen Verletzungen bis hin zu psychischen Belastungen wie Angstzuständen und Depressionen. „Arbeitsschutz darf nicht bei ergonomischen Stühlen enden, er muss auch psychische und physische Sicherheit umfassen. Arbeitsschutz ist Pflicht, auch bei Gewaltprävention“, betonte Harth.

Als Arbeitgeber sind Klinikleitungen nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten zu ergreifen. Dazu zählen dem Hartmannbund zufolge auch Schutz- und Präventionskonzepte gegen Gewalt am Arbeitsplatz. Dennoch zeigten Studien, dass viele Krankenhäuser bislang nur auf schwerwiegende Vorfälle reagierten, etwa durch das Hinzuziehen von Sicherheitspersonal. Alltägliche Gewaltsituationen blieben hingegen häufig unbeachtet.

Aus Sicht des Hartmannbundes müssten alle medizinischen Einrichtungen Präventionskonzepte entwickeln und regelmäßig Schulungen zu Deeskalation und Selbstschutz anbieten. Gewaltvorfälle sollten darüber hinaus niedrigschwellig gemeldet und vollumfänglich erfasst werden, damit sie nicht im Verborgenen bleiben. Gewalt gegen medizinisches Personal dürfe nicht als Berufsrisiko hingenommen werden.

„Es ist Zeit“, sagte Harth weiter, „dass Klinikleitungen ihrer Verantwortung im Arbeitsschutz gerecht werden und so auf Grundlage staatlicher Regelungen das Schutzniveau von Beschäftigten im Gesundheitswesen erhöhen.“

Dtsch Arztebl 2025; 122(26): [4]

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