
Ausländische Ärztinnen und Ärzte brauchen eine Approbation, wenn sie in Deutschland arbeiten wollen. Aber was müssen sie dabei beachten? Im Beitrag geben wir Tipps, damit die Anerkennung möglichst reibungslos verläuft.
Mehr als 68.000 Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland arbeiten derzeit in der Bundesrepublik. Und: In den kommenden Jahren werden es voraussichtlich noch deutlich mehr werden. Denn in Zeiten des demographischen Wandels und des Ärztemangels ist unser Gesundheitssystem auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen.
Doch wer in Deutschland arbeiten möchte, muss sich zunächst mit einigen bürokratischen Hürden auseinandersetzen. Denn um als Arzt oder Ärztin zu praktizieren, braucht man eine Approbation. Und das ist für viele eine größere bürokratische Hürde. Wir geben sieben praktische Tipps, die den Anerkennungsprozess erleichtern.
7 Tipps: So klappt es mit der Approbation
1. Beratungsangebote finden und nutzen
Das Wichtigste zuerst: Es ist nicht nötig, alles selbst zu wissen. In ganz Deutschland gibt es seriöse Beratungsangebote. Damit jeder eine Beratungsstelle in der Nähe finden kann, hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) einen Anerkennungs-Finder eingerichtet. Wer seine Region und ein paar Informationen zum eigenen Profil eingibt, bekommt Adressen und Kontaktdaten zu Beratungsstellen in der Nähe. Hier kann man alle Fragen rund um das Anerkennungsverfahren stellen und bekommt eine professionelle Beratung.
2. Alle Dokumente zusammenstellen
Für den Antrag auf Anerkennung der ärztlichen Ausbildung ist es wichtig, möglichst alle Unterlagen beisammen zu haben. Hilfreich ist es, wenn die Dokumente schon bei einem möglichen Beratungstermin vorliegen:
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Identitätsnachweis (z. B. Reisepass oder Personalausweis) und eine deutsche Übersetzung
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Lebenslauf auf Deutsch
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Nachweise der Berufsqualifikation (z.B. Zeugnis der Universität) und eine deutsche Übersetzung
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Nachweise über Inhalt und Dauer Ihrer Ausbildung (z. B. Diploma Supplement, Transcript of Records) und eine deutsche Übersetzung
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Nachweis Ihrer Berufserfahrung in Ihrem Beruf (z. B. Arbeitszeugnisse) und eine deutsche Übersetzung
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Nachweise Ihrer sonstigen Qualifikationen (z. B. Weiterbildungen) und eine deutsche Übersetzung
Außerdem benötigen Sie während des Anerkennungsverfahrens:
- Führungszeugnis (siehe Tipp 4)
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung (siehe Tipp 5)
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Nachweis der Deutschkenntnisse (siehe Tipp 6)
Je nach Bundesland können auch noch weitere Unterlagen nötig sein. Für den Online-Antrag müssen die Dokumente als pdf (fotografiert oder gescannt) vorliegen.
3. Offizielle Dokumente übersetzen und beglaubigen lassen
Die Übersetzungen offizieller Dokumente müssen von ermächtigten Übersetzerinnen oder Übersetzern durchgeführt werden. Das bedeutet: Sie haben eine offizielle Genehmigung, wichtige Dokumente zu übersetzen. Eine Liste dieser Übersetzerinnen und Übersetzer gibt es bei den Behörden. Dokumente, die mit Hilfe von künstlicher Intelligenz oder von anderen Personen übersetzt wurden, werden in der Regel nicht anerkannt.
Die meisten Dokumente müssen Sie später zusätzlich in Papierform als beglaubigte Kopie einreichen. Durch die Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopien und die Originale identisch sind. Das wird mit einem speziellen Vermerk oder Stempel bestätigt. Die Beglaubigungen können von Behörden oder Notaren durchgeführt werden.
4. Ein Führungszeugnis beantragen
Ein Führungszeugnis bestätigt, dass man keine Straftaten begangen hat, die mit der Arbeit als Arzt oder Ärztin nicht vereinbar sind. Das Führungszeugnis darf nicht älter als drei Monate sein, wenn der Approbationsantrag gestellt wird.
Woher man dieses Dokument bekommt, hängt vom jeweiligen Aufenthaltsstatus ab:
- Wer in Deutschland gemeldet ist, kann das Führungszeugnis direkt bei der Meldebehörde beantragen.
- Wer noch im Ausland lebt oder erst vor kurzem nach Deutschland gekommen ist, muss das Führungszeugnis in der Regel in seinem Heimatland beantragen und dann übersetzen und beglaubigen lassen (siehe oben).
5. Die gesundheitliche Eignung nachweisen
Damit Ärztinnen und Ärzte nicht aus gesundheitlichen Gründen (z.B. psychische Erkrankungen) zu einer Gefahr für ihre Patientinnen und Patienten werden, müssen sie ihre gesundheitliche Eignung für den Beruf nachweisen. Dafür brauchen sie ein ärztliches Attest. Auch das Attest darf nicht älter als drei Monate sein, wenn der Approbationsantrag gestellt wird.
In der Regel muss die gesundheitliche Eignung von einem Arzt oder einer Ärztin ausgestellt werden, der oder die in Deutschland tätig ist. Es genügt ein formloses Attest. Wichtig ist dabei, dass die wesentlichen Informationen enthalten sind. Das kann z.B. die Formulierung sein, dass man „aus ärztlicher Sicht gesundheitlich geeignet zur Ausübung des ärztlichen Berufs“ ist.
6. Die nötigen Sprachkenntnisse nachweisen
Wer in Deutschland als Arzt oder Ärztin arbeiten möchte, muss dafür ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Das bedeutet:
- Allgemeinsprache: Nachweis von Deutschkenntnissen mindestens auf dem Niveau B2
- Ärztliche Fachsprache: Niveau C1, nachweisbar durch die Fachsprachprüfung
In der Fachsprachprüfung müssen die Ärztinnen und Ärzte nachweisen, dass sie sich auf Deutsch über medizinische Themen austauschen können – beispielsweise mit Kolleginnen und Kollegen, Pflegekräften, aber auch Patientinnen und Patienten. Die Prüfung selbst besteht aus drei Bestandteilen:
- Arzt-Patienten-Gespräch
- Dokumentation
- Arzt-Arzt-Gespräch
Zur Vorbereitung gibt es spezielle Sprachkurse. Hier lernt man unter anderem, Anamnesegespräche zu führen oder Arztbriefe zu schreiben. Außerdem wird die Prüfung unter realistischen Bedingungen simuliert.
7. Die medizinischen Kenntnisse nachweisen
Nicht alle Ärztinnen und Ärzte müssen eine medizinische Kenntnisprüfung ablegen: Studienabschlüsse aus anderen EU-Staaten gelten beispielsweise als gleichwertig und werden automatisch anerkannt. Schwieriger ist es bei Abschlüssen aus Drittstaaten: Hier prüft die Approbationsbehörde anhand der eingereichten Unterlagen detailliert, ob die Dauer, die Inhalte, die Praxisanteile etc. einem deutschen Studium entsprechen.
Kann das nicht nachgewiesen werden oder reichen die Dokumente dazu nicht aus, können die medizinischen Kenntnisse in einer Prüfung nachgewiesen werden. Diese Prüfung orientiert sich an der mündlich-praktischen Prüfung des deutschen Staatsexamens (M3). Im Fokus stehen dabei die konkrete Diagnosestellung und die korrekte Behandlung von Patienten. Grundsätzlich können alle Inhalte des Staatsexamens auch in der Kenntnisprüfung abgefragt werden. Wer durchfällt, hat die Möglichkeit, die Prüfung zweimal zu wiederholen.
Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Anerkennungs-Finder



