Viele Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland möchten gern in Deutschland leben und arbeiten. Aber bevor sie eine Stelle in einem Krankenhaus annehmen können, gibt es einige Hürden. Eine davon ist die medizinische Fachsprachprüfung. Denn um eine Approbation zu bekommen, sind gute Kenntnisse der deutschen Sprache nötig.
Mit den Patientinnen und Patienten sprechen zu können, ist ein wesentlicher Teil des Arztberufs: Eine gemeinsame Sprache ist wichtig, um Informationen für die Anamnese zu bekommen, Vertrauen aufzubauen, Therapieoptionen zu erklären oder in schwierigen Situationen Trost zu spenden. Um die Qualität der ärztlichen Arbeit auch in dieser Hinsicht sicherstellen zu können, gibt es strenge Vorgaben, was die Sprachkenntnisse von Ärztinnen und Ärzten aus dem Ausland betrifft.
Deutsche Allgemeinsprache: Niveau B2 ist nötig, C1 vorteilhaft
Wer als Arzt oder Ärztin aus dem Ausland in Deutschland arbeiten möchte, muss in der deutschen Allgemeinsprache Kenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen. Ein entsprechendes Zertifikat ist nötig, um eine Approbation beantragen zu können. Allgemeinsprachliche Kenntnisse sind beispielsweise wichtig, um im Alltag mit anderen Menschen zu sprechen, aber auch, um mit Kolleginnen und Kollegen und Patientinnen und Patienten über Themen aller Art zu kommunizieren. Diese Kenntnisse der deutschen Sprache kann grundsätzlich jeder an einer Sprachschule lernen – egal, ob schon im Heimatland oder erst nach einem Umzug nach Deutschland. Ein Zertifikat über Kenntnisse auf dem Niveau B2 kann nach einer entsprechenden Prüfung ausgestellt werden. Viele Kliniken erwarten allerdings ein höheres Sprachniveau: Wer Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 nachweisen kann, hat es deutlich leichter, einen Job zu finden.
Deutsche medizinische Fachsprache: Niveau C1 ist nötig
Und dann wäre noch die andere sprachliche Voraussetzung, um in Deutschland arbeiten zu können: Die Fachsprachprüfung, in der Ärztinnen und Ärzte fachliche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 nachweisen müssen. Hier geht es darum, wie gut die Kommunikation in einem medizinischen Kontext funktioniert – also, ob jemand mit Patientinnen und Patienten, Pflegekräften und anderen Ärztinnen und Ärzten flüssig über medizinische Themen sprechen kann. Nach einem Beschluss des 117. deutschen Ärztetages im Jahr 2014 wurde diese Anforderung bundesweit eingeführt.
Einige Ärztinnen und Ärzte brauchen die Fachsprachprüfung nicht:
- Ärztinnen und Ärzte, die ihren Abschluss an einer deutschsprachigen Hochschule gemacht haben
- Ärztinnen und Ärzte, die einen Schulabschluss an einer deutschsprachigen Schule mit einer mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden Schulbildung besitzen
- Ärztinnen und Ärzte, die einen Abschluss in einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung in deutscher Sprache gemacht haben.
Anmeldung zur Fachsprachprüfung für Ärztinnen und Ärzte
Wer in Deutschland eine Approbation als Arzt oder Ärztin beantragen möchte, braucht hierzu zunächst auch ein Zertifikat über die allgemeinen deutschen Sprachkenntnisse (mindestens Level B2). Dieses Zertifikat wird zusammen mit dem Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis bei der zuständigen Landes- bzw. Bezirksregierung eingereicht. Dort wird auch geprüft, ob eine Fachsprachprüfung nötig ist. Falls ja, nimmt die Landes- bzw. Bezirksregierung zur zuständigen Ärztekammer Kontakt auf. Die Kammer wiederum meldet sich bei dem Arzt oder der Ärztin, der oder die die Approbation beantragt hat.
Das heißt: Zur Fachsprachprüfung muss man sich nicht selbst anmelden, das läuft komplett über die Kammer.
Die Ärztekammer meldet sich meistens per Mail und fordert den Arzt oder die Ärztin dazu auf, eine Prüfungsgebühr zu zahlen. Diese Gebühr ist je nach Bundesland unterschiedlich und kann zwischen 350 und 600 Euro liegen. Über die aktuellen Prüfungsgebühren in den einzelnen Bundesländern informiert der Marburger Bund. Sobald das Geld gezahlt wurde, legt die Kammer einen Prüfungstermin fest und schickt alle Informationen mit Uhrzeit und Ort per Post oder Mail. Achtung: Wenn man zu spät zum Prüfungstermin erscheint, wird das als "Durchgefallen" gewertet. Als Hilfsmittel sind ein Stift und ein leerer Notizblock erlaubt.
Ablauf der Fachsprachprüfung für Ärztinnen und Ärzte
Die Fachsprachprüfung für Ärztinnen und Ärzte dauert insgesamt eine Stunde und besteht aus drei Teilen, die jeweils 20 Minuten dauern. Jeder Prüfling wird allein geprüft.
Teil 1: Arzt-Patienten-Gespräch
Der erste Teil der Prüfung besteht aus einem simulierten Arzt-Patienten-Gespräch. Ein Schauspieler oder ein Mitglied der Prüfungskommission nimmt dabei die Patientenrolle ein. Dabei geht es darum, ein möglichst realistisches Gespräch zu führen, wie es auch im ärztlichen Arbeitsalltag vorkommt. Der Arzt oder die Ärztin soll dabei Verdachtsdiagnosen formulieren, Therapievorschläge machen und dem Patienten alles in verständlichen Worten erklären. Dabei geht es auch darum, auf Rückfragen zu reagieren. Bewertet wird das Hörverständnis, das sprachliche Ausdrucksvermögen und wie der Prüfling auf den Patienten eingehen kann. Dabei sollen möglichst wenig Fremdwörter und medizinische Fachbegriffe verwendet werden. Während der Prüfung sind schriftliche Notizen erlaubt.
Teil 2: Dokumentation
Im zweiten Teil der Prüfung geht es um die schriftliche Dokumentation des Patientenfalls aus Teil 1. Dafür muss der Arzt oder die Ärztin einen Anamnesebogen ausfüllen und die Informationen aus dem Patienten-Gespräch schriftlich zusammenfassen. Dafür dürfen die Notizen verwendet werden.
Teil 3: Arzt-Arzt-Gespräch
Im letzten Teil der Prüfung stellt der Prüfling seinen Fall einem Kollegen-Gremium vor. Gesprächspartner sind Ärztinnen und Ärzte. Es muss also keine laienverständliche Sprache verwendet werden. Wichtig ist es hier, dass die Informationen strukturiert wiedergegeben und passende medizinische Fachbegriffe benutzt werden. Der Prüfling erläutert dabei seine Diagnose und seine Therapieempfehlungen. Im Anschluss können die Prüferinnen und Prüfer noch Rückfragen stellen oder um die Übersetzung von medizinischen Fachbegriffen ins Deutsche bitten.
Bewertung der Prüfung
An jeder Prüfung nehmen drei Prüfer und Prüferinnen teil, die mit strukturierten Beurteilungsbögen arbeiten. Insgesamt kann ein Prüfling maximal 60 Punkte erreichen. Um die Prüfung zu bestehen, ist ein Ergebnis von mindestens 60 Prozent, also 36 Punkten nötig. Über das Ergebnis wird der Prüfling zeitnah informiert. Ist man durchgefallen, kann die Prüfung mehrmals wiederholt werden. Allerdings muss für jeden neuen Versuch wieder eine Prüfungsgebühr gezahlt werden.
Quellen: Ärztekammer Nordrhein, Marburger Bund