Umfrage: Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte nimmt zu

20 August, 2024 - 08:07
Dr. Sabine Glöser
Mann greift Arzt an

„Die Hemmschwelle für aggressives oder beleidigendes Verhalten sinkt und die Gewaltbereitschaft nimmt zu. Das ist ein gesamtgesellschaftliches Phänomen, das wir nicht tolerieren dürfen.“ Mit diesen Worten kommentierte der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL), Dr. med. Hans-Albert Gehle, das Ergebnis einer Umfrage unter den 42.500 im Mitgliederportal gemeldeten Ärztinnen und Ärzten im Kammergebiet. Die umfangreichen und schnellen Rückläufer der Umfrage zeigten, dass Gewaltereignisse im ärztlichen Alltag spürbar und dauerhaft zunehmen. Dies belaste Ärztinnen und Ärzte sowie deren Mitarbeitende massiv.

Nach Angaben der Ärztekammer nahmen an der Umfrage innerhalb weniger Tage 4.513 Kammerangehörige teil. Auf die Frage „Haben Sie in der Vergangenheit in ihrem ärztlichen Alltag Gewalt erfahren müssen?“ antworteten 2.917 Befragte mit „Ja“. In 2.676 Fällen ging es um verbale Gewalt, in 1.015 Fällen auch um körperliche Gewalt. 1.354 Fälle ereigneten sich in Krankenhäusern, 1.339 in Praxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte, 254 im Rettungsdienst. Meist ging die Gewalt von Patientinnen und Patienten (2.159 Fälle) oder Angehörigen (1.563 Fälle) aus. Daneben gab es vereinzelt Fälle von Gewalt unter ärztlichen Kollegen oder durch Pflegepersonal, Krankenschwestern, Sanitätern, Passanten oder Polizisten.

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Die Ärztekammer fordert ein flächendeckendes Meldesystem. Darin sollten Fälle von verbaler und körperlicher Gewalt im Gesundheitswesen angezeigt und Erkenntnisse gewonnen werden, wie und mit welchen präventiven Maßnahmen man Gewalt verhindern kann. Auch müssten Ärztinnen und Ärzte in die Regelung des § 115 Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Dieser sanktioniert Angriffe auf oder Widerstand gegen Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungsdienstmitarbeitende.

Gehle zufolge überlegt die Ärztekammer darüber hinaus, eine Ombudsstelle zum Thema Gewalt gegen Ärzte und medizinisches Personal einzurichten.

Dtsch Arztebl 2024; 121(17): [4]

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