Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch: Wann Sie antworten müssen und wann nicht

18 August, 2021 - 07:04
Miriam Mirza
Vorstellungsgespräch, Bewerberin am Tisch mit 3 Unternehmensvertretern

In einem Vorstellungsgespräch stellen die Personalverantwortlichen in der Regel Fragen, die völlig legitim sind, etwa welche Gehaltsvorstellungen Sie haben oder warum Sie sich um die Stelle beworben haben. Doch es gibt auch unzulässige Fragen, auf die nicht geantwortet werden muss oder bei denen sogar eine Lüge zulässig ist. Wie reagiert man am besten auf solche Fragen? Das erfahren Sie im Beitrag.

Ein Bewerbungsgespräch bedarf immer einer guten Vorbereitung. Jobsuchende sollten Antworten auf ihre Gehaltsvorstellung, ihre Erwartungen an die Stelle oder den Arbeitgeber parat haben. Darüber hinaus ist es ratsam, sich Gedanken zu machen, wie man am besten auf unzulässige Fragen reagiert, denn manche Personaler wollen trotz des gesetzlichen Verbots Dinge wissen, nach denen sie nicht fragen dürfen.

Welche Fragen sind verboten?

Fragen zur Person

In einem Vorstellungsgespräch sollten das Alter, die Herkunft, der persönliche Umgang mit Geld, Vermögensverhältnisse, Schulden oder auch Vorstrafen und eventuelle Gefängnisaufenthalte eines Kandidaten oder einer Kandidatin nicht abgefragt werden.

Fragen zur Gesundheit

Ein Arbeitnehmer muss keine Angaben zu seinem aktuellen oder vergangenen Gesundheitszustand, einer bestehenden Behinderung oder Krankheiten in der Familie machen.

Fragen zur Familienplanung

Meist werden Bewerberinnen nach einer möglichen oder geplanten Heirat oder Schwangerschaft gefragt. Das ist nicht erlaubt und darf sogar mit einer Lüge beantwortet werden. Auch Fragen zur Partnerschaft oder zu anderen Familienmitgliedern sind nicht rechtmäßig.

Weltanschauliche Ansichten

Die politische Haltung, die Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft, Religionsgemeinschaft oder Konfession sollten nicht Teil eines Bewerbungsgesprächs sein.

Ausnahmen von der Regel

Fragen der genannten Art sind nicht zulässig, doch wie so oft gibt es Ausnahmen von der Regel. Dann ist sogar die Frage nach einer Schwangerschaft zulässig. Das ist immer der Fall, wenn die Arbeit für die jeweilige Stelle durch eine Schwangerschaft nicht mehr oder nur bedingt ausgeübt werden kann, z. B. weil schwer getragen werden muss oder die Gesundheit des Ungeborenen gefährdet sein könnte. Wer bei einem parteipolitischen oder konfessionellen Arbeitgeber anfangen möchte, muss sich auch Fragen zu seiner Religions- oder Parteizugehörigkeit gefallen lassen. Künftige Führungskräfte sind ebenfalls verpflichtet, Auskunft über die privaten Vermögensverhältnisse geben, denn der Arbeitgeber kann aus dieser Information Rückschlüsse auf die generelle Zuverlässigkeit im Umgang mit Vermögen schließen. Die Frage nach einer möglichen Behinderung ist nur dann zulässig, wenn der Arbeitgeber aufgrund der speziellen Anforderungen des Jobs berechtigte Zweifel an der Eignung des Bewerbers hat.

Auch in Bezug auf eine mögliche Erkrankung können Nachfragen rechtskonform sein. Hat der Bewerber oder die Bewerberin beispielsweise eine Krankheit, die die Gesundheit von Mitarbeitenden, Kollegen oder Patienten gefährdet, so muss das mitgeteilt werden. In solchen Fällen ist der Jobsuchende sogar verpflichtet, wahrheitsgemäß zu antworten. Arbeitgeber haben also weitreichendes Fragerecht. Dieses ist allerdings bei privaten bzw. sachfremden Inhalten eingeschränkt.

Wie mit unzulässigen Fragen umgehen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, mit Fragen umzugehen, die die rechtlichen Grenzen überschreiten. Es ist zum Beispiel erlaubt zu lügen, wenn ein Arbeitgeber wissen will, ob eine Bewerberin schwanger ist. Eine Antwort zu verweigern, ist ebenfalls eine Option. Allerdings müssen sich Bewerber überlegen, ob eine bestimmte Reaktion diplomatisch ist oder ob sie den künftigen Arbeitgeber damit nicht möglicherweise gegen sich aufbringen. Außerdem gilt es zu bedenken, dass nicht jede unzulässige Frage aus böser Absicht gestellt wird. Manchmal wissen auch Personaler nicht genug über die Regeln, oder sie fragen, um Kandidatinnen und Kandidaten auf die Probe zu stellen.

Wenn Ihnen im Vorstellungsgespräch eine unzulässige Frage gestellt wird, ist es wichtig, ruhig, höflich und sachlich zu bleiben. Manchmal hilft auch die Gegenfrage, was die gewünschte Auskunft mit dem Job zu tun hat, oder es bietet sich eine ausweichende Antwort an. Grundsätzlich gilt: Auf unzulässige Fragen darf gelogen werden, auf zulässige hingegen nicht. Lässt ein Personaler nicht locker und stellt mehrere, offensichtlich unzulässige Fragen, sollten sich die Jobsuchenden vielleicht überlegen, ob sie wirklich für diesen Arbeitgeber arbeiten möchten. Schließlich geht es in einem Bewerbungsgespräch nicht nur darum, ob Sie zum Arbeitgeber passen, sondern auch darum, ob Sie sich eine Anstellung in diesem Unternehmen vorstellen können.

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