Urheberrecht: Worauf Ärzte beim Publizieren achten sollten

30 März, 2021 - 08:03
Dr. Andreas Staufer
Paragraph-Symbol vor Laptop-Arbeitsplatz

Autoren sollten bei eigenen Veröffentlichungen einige Regeln beachten. Dazu zählt das richtige Zitieren und wissenschaftliches Arbeiten.

Bereits zu Beginn der Arbeit ist es wichtig, Belege zu sammeln. Alles, was für die eigene Veröffentlichung wichtig ist, sollte der Autor oder die Autorin an einem zentralen Ort ablegen. Die Herkunft des Dokuments muss erkennbar bleiben. Anfänger machen häufig den Fehler, nur die passenden Textpassagen zu kopieren oder zu scannen, nicht aber die Angaben zur Fundstelle. Oder aber sie tippen den Text sofort ab und haben noch nicht einmal mehr den Beleg. Diese Fehler rächen sich spätestens beim Abschluss der Arbeit, wenn es um das Quellenverzeichnis geht.

Wer noch mit Papier arbeitet, kopiert mindestens das Impressum des Buchs und auch die erste Seite des Beitrags. Hauptsache Buchtitel und Herausgeber oder Zeitschrift sowie Autor und Titel des Kapitels oder des Zeitschriftenbeitrags bleiben erkennbar. Gleiches gilt für digitale Kopien. Da Quellen im Internet einem schnellen Wandel unterliegen, sind bei elektronischen Ressourcen auch die URL sowie der Tag des Abrufs zu notieren. Ein Screenshot kann hilfreich sein. Sämtliche Kopien sollten Autoren in einem Ordner sortiert aufbewahren. Wer von Anfang an eine Literaturverwaltung einsetzt und konsequent Belege und Zitate sammelt, ist klar im Vorteil. Zwar kann die Einarbeitung in die Literaturverwaltung schwerfallen, dafür arbeitet es sich zum Ende hin präziser und meist schneller.

Belege sind das wissenschaftliche Fundament

Eine wissenschaftliche Ausarbeitung sollte für Leser nicht nur nachvollziehbar sein. Sie sollte sich für den Experten zudem als nachprüfbar darstellen. Zum wissenschaftlichen Arbeiten zählt daher auch, die eigenen Erkenntnisse überhaupt mit Nachweisen und Quellen belegen zu können. Belege sind das wissenschaftliche Fundament einer Veröffentlichung. Sie unterscheiden die bloße Meinung oder Behauptung von einer professionellen Arbeit. Der Umgang mit Quellen sollte gekonnt sein. Leider erweisen sich manche Arbeiten als schludrig. Vor allem das World Wide Web ist voll von unbelegten Behauptungen. Daher ist es schwierig, die freie Enzyklopädie Wikipedia als wissenschaftliche Quelle zu verwenden. Es empfiehlt sich, die im Web oder in Wikipedia geäußerten Behauptungen zu prüfen und die angegebenen Quellen selbst nachzulesen.

Die Nachweise können auf eigenen Forschungen und Erfahrungen beruhen. Auch dann hilft die Regel: Jede Aussage kann belegt werden. Für Leser hilfreich ist beispielsweise die Angabe, dass die Erkenntnis auf der eigenen Auswertung einer bestimmten Anzahl an Patientenfragebögen beruht. Dann gibt es noch die gebräuchliche Methode, auf andere Quellen zu verweisen, indem man entweder auf das Ergebnis der Quelle verweist oder Textpassagen aus dieser zitiert. Wenn ein Autor fremde Erkenntnisse einbezieht, sollten diese einen konkreten Bezug zum Text haben und richtig wiedergegeben werden. Selbstverständlich kann man auch auf thematisch Vergleichbares hinweisen.

Richtiges Zitieren von Texten

Nach Duden ist das Zitat als Beleg eine wörtlich zitierte Textstelle. Zitieren ist zulässig. Natürlich darf bei einem Zitat nicht der gesamte Text aus einem anderen Werk übernommen sein, das wäre dann ein Plagiat! Neben dem Nichtbestehen einer Prüfungsarbeit könnte der zitierte Autor bei einem Plagiat urheber- und wettbewerbsrechtliche Ansprüche sowie Schadenersatz geltend machen.

Zulässig sind die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werks zum Zweck des Zitats. Die Nutzung, so steht es im Gesetz, muss aber in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt sein (§ 51 Abs. 1 Satz 1 UrhG). Davon umfasst ist auch das Nutzen einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werks, selbst wenn diese durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist (§ 51 Satz 3 UrhG).

Wörtliches Zitat und Paraphrasieren

Unterschieden wird zwischen der wortgenauen Wiedergabe eines fremden Textes als wörtliches Zitat und dem Paraphrasieren eines Textes als sinngemäßes Zitat. Beides ist mit einer Quellenangabe als Nachweis des Zitats zu versehen. Beim wörtlichen Zitat muss das Zitat identisch übernommen und mit Anführungszeichen umschlossen sein. Zitate innerhalb des Zitats sind mit Hochkommata statt Anführungszeichen einzuschließen. Auslassungen und eigene Anpassungen sind als solche zu kennzeichnen. Das gilt vor allem auch für das Hervorheben einer Passage durch Fettschrift oder Unterzeichnungen. Solche Kennzeichnungen erfolgen meist durch Klammern. Ein Beispiel: (Hervorhebung nicht im Original, der Verfasser).

Das Zitat darf nicht oder jedenfalls nur in einem engen Umfang verändert werden (§§ 39,62 UrhG). Keinesfalls darf der Sinn des Zitats entstellt werden. Sonst könnte der Verfasser bei Kenntnis den Rechtsweg bestreiten. Beim Zitieren ist die Quelle deutlich anzugeben (§ 63 Abs. 1 Satz 1 UrhG). Und beim Zitierstil sollten Autoren sich nach den Angaben der jeweiligen Universität, Fakultät oder des Verlags richten. Im Übrigen ist man im Zitierstil weitestgehend frei, solange nur die Mindestangaben enthalten sind. Das richtige Zitieren empfiehlt sich selbst bei vermeintlich freien Werken, bei denen beispielsweise die Schutzfrist abgelaufen ist. Denn auch dort irren die Verwender teilweise, was die freie Nutzung betrifft.

Richtiges Zitieren von Bildern

Selbst Bilder, Grafiken und Karten sind einem Zitat zugänglich. Dabei ist allerdings zu unterscheiden, ob sich der Autor inhaltlich mit dem Werk auseinandersetzt oder es lediglich zur Illustration verwendet. Beim reinen Illustrieren ist grundsätzlich die Einwilligung des Urhebers erforderlich. Es ist zwingend darauf zu achten, zu welchen Zwecken Bilder verwendet werden dürfen, in welchem Medium und welchem Umfang. Zu klären ist auch, welche Quellenangaben für das Werk erforderlich sind. Das gilt sowohl für kostenfreie wie kostenpflichtige Bilddatenbanken. Auch bei Creative-Commons-Lizenzen sollten sich die Verwender der verschiedenen Lizenzarten und deren Voraussetzungen bewusst sein. Um teure Abmahnungen und Schadenersatzforderungen zu meiden, ist es bei Zweifeln erstrebenswert, rechtlichen Rat einzuholen.

Dtsch Arztebl 2021; 118(13): [2]
 


Der Autor:

Dr. Andreas Staufer
Partner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht
und für Informationstechnologierecht
FASP Finck Sigl & Partner
80336 München

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