
Nach Ansicht des Bundeskartellamts ist der Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern in Deutschland wichtig, um die Versorgungsqualität hochzuhalten. Das zumindest geht aus dem Abschlussbericht der sogenannten Sektoruntersuchung Krankenhäuser hervor, den das Bundeskartellamt unlängst vorgelegt hat.
„Der Wettbewerb im Krankenhauswesen bewirkt eine flächendeckende und allgegenwärtige Qualitätskontrolle für die Krankenhäuser“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Natürlich seien Krankenhäuser kein Markt wie jeder andere. Es gebe praktisch keinen Preiswettbewerb. Stattdessen sei die Behandlungsqualität bei der Wahl eines Krankenhauses entscheidend. „Krankenhäuser konkurrieren miteinander um Behandlungsfälle, also um Patientinnen und Patienten. So versucht jedes Krankenhaus, eine bessere Behandlungsqualität zu bieten als die Nachbarklinik und die vorgegebenen Mindeststandards zu übertreffen“, erläuterte er.
Dieser Qualitätswettbewerb gehe jedoch verloren, wenn alle Kliniken vor Ort zum selben Träger gehörten. Dann müsse man Abwanderungen zur Konkurrenz nicht mehr befürchten. Stattdessen, hob Mundt hervor, rücke der finanzielle Anreiz in den Vordergrund, auf Kosten der Behandlungsqualität zu sparen, etwa beim Personal oder der Ausstattung. „Wettbewerb ist also auch im Krankenhauswesen eine unverzichtbare Kontrollinstanz.“ Zwar sind die meisten Fusionen aus seiner Sicht wettbewerblich unproblematisch. In kritischen Fällen indes hält er eine konsequente Fusionskontrolle für unverzichtbar. So hätten zu weitgehende Konzentrationsprozesse irreversible Folgen. „Ist die Trägervielfalt vor Ort einmal beseitigt, nehmen der Wettbewerb und die Auswahlmöglichkeit für Patientinnen und Patienten dadurch dauerhaft Schaden.“
Das Bundeskartellamt hatte die Untersuchung im Jahr 2016 eingeleitet, um die wettbewerblichen Bedingungen und Handlungsspielräume der Krankenhäuser zu beleuchten und seine Fusionskontrollpraxis weiterzuentwickeln.
Dtsch Arztebl 2021; 118(49): [4]