Verkürzte Ruhezeiten, mehr gesundheitliche Beschwerden

25 Februar, 2020 - 14:26
Dr. Sabine Glöser / Stefanie Hanke
Ärztin verzweifelt und gestresst

In Deutschland haben 20 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten mindestens einmal im Monat verkürzte Ruhezeiten, das heißt weniger als elf Stunden zwischen Arbeitsende und nächstem Arbeitsbeginn. Mit 39 Prozent ist der Anteil der davon Betroffenen im Gesundheitswesen am höchsten (Abb. 1). Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls eine Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Anteil Beschäftigter mit verkürzten Ruhezeiten (mindestens einmal im Monat), verschiedene Berufsgruppen, Abb. 1

Beschäftigte, die früher wieder zur Arbeit müssen, haben der Auswertung zufolge häufiger psychosomatische Beschwerden als jene mit einer mindestens elfstündigen Ruhezeit. Dazu zählen zum Beispiel Rückenschmerzen, Schlafstörungen oder emotionale Erschöpfung. Auch die Work-Life-Balance ist demnach signifikant schlechter (Abb. 2).

Psychosomatische Beschwerden bzw. Work-Life-Balance nach verkürzten Ruhezeiten, Mittelwerte, Abb. 2

 

 

 

 

 

 

Das deutsche Arbeitszeitgesetz legt die Höchstgrenzen für die tägliche Arbeitszeit und die Mindestdauer für Arbeitsunterbrechungen fest. In der Regel haben Beschäftigte danach Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden. Doch das Gesetz lässt Verkürzungen zu, zum Beispiel im Gesundheitswesen, in der Landwirtschaft oder beim Rundfunk. Außerdem können abweichende Regelungen tarifvertraglich getroffen werden.

Vor dem Hintergrund einer Flexibilisierung von Arbeitszeiten wird die Möglichkeit einer Ruhezeitverkürzung unter anderem gefordert, um die Arbeit beispielsweise am Nachmittag unterbrechen und am Abend wieder aufnehmen zu können. Durch dieses Modell würden sich die individuellen Arbeitszeiten nicht verlängern, sondern nur anders verteilen. Allerdings zeigt die Studie, dass verkürzte Ruhezeiten häufig mit langen Arbeitszeiten und Überstunden einhergehen. Außerdem steigt das Risiko, die Ruhezeiten nicht einzuhalten, bei längeren Tages- und Wochenarbeitszeiten (Abb. 3).

Anteil Beschäftigter mit verkürzten Ruhezeiten (mindestens einmal im Monat), Abb. 3

Aus Sicht der BAuA sind Mindestruhezeiten nach wie vor ein wichtiges und sinnvolles Instrument des Arbeitsschutzes. Geltende Mindeststandards, empfehlen die Studien-Autoren, sollten auch in Zukunft beibehalten werden. Vor allem sollten die Ausnahmeregelungen und Abweichungen davon noch stärker als bisher in den Blick genommen werden (doi: 10.21934/baua:berichtkompakt20191030).

Die BAuA ist eine Forschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Sie forscht, berät die Politik und fördert den Wissenstransfer zum Thema Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

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