Das eLogbuch – Digitalisierung in der ärztlichen Weiterbildung

19 Mai, 2021 - 08:26
Lukas Hoffmann
Junge Ärztin mit Tablet

Das Logbuch in Papierform hat bald ausgedient. Wer seine Facharztweiterbildung im Jahr 2021 beginnt, muss das eLogbuch in manchen Bundesländern bereits verpflichtend verwenden.

Wer in Deutschland Arzt oder Ärztin werden will, nimmt einen langen Weg von sechseinhalb Jahren Studium im Fach Humanmedizin mit drei zu bestehenden Staatsexamen auf sich. Pro Jahr erhalten bundesweit viele Absolventeninnen und Absoventen die ärztliche Approbation. Für die meisten ist das Ziel dann noch nicht erreicht – sie entscheiden sich, an das Studium eine Facharztausbildung anzuschließen. Die Weiterbildung in dem Wahlfach variiert je nach Fachrichtung zwischen fünf und sechs Jahren. 

Weiterbildung nach der Approbation

Diese Spezialisierung in bislang 34 möglichen Fachgebieten erfolgt an Universitätskliniken oder anderen medizinischen Einrichtungen, die eine Weiterbildungsbefugnis haben. Die Weiterbildung zum Facharzt bzw. zur Fachärztin ist zwar nicht vergleichbar mit einem Studiengang an der Hochschule, doch die angestellten Ärztinnen und Ärzte müssen einen festgelegten Aufgabenkatalog abarbeiten. Das Curriculum selbst variiert von Bundesland zu Bundesland und wird von einer der 17 zuständigen Landesärztekammern bestimmt. Die Weiterbildungsordnung soll auf die am Ende anstehende Facharztprüfung vorbereiten.

29.03.2024, Ambulantes Zentrum für Lungenkrankheiten und Schlafmedizin (AZLS)
Cottbus

In der Weiterbildung werden die Assistenzärztinnen und -ärzte angewiesen, am Ende eines jeden Arbeitstages das Erlernte auf Papier zu dokumentieren. Hierfür erhalten sie von der zuständigen Ärztekammer das sogenannte “Logbuch”. Die Reflexion der Inhalte erfolgt einmal jährlich im Gespräch mit dem Weiterbildungsbefugten.

Doch angesichts von Überstunden und abendlichen Vorbereitungen auf die anstehenden Operationen oder Untersuchungen ist die vorgeschriebene Einhaltung der täglichen Logbuchführung nicht immer möglich.

So können nicht alle der im Weiterbildungskatalog genannten Leistungen im zeitlichen Rahmen der Facharztausbildung abgearbeitet werden. Assistenzärztinnen und -ärzte und ihre Ausbilder und Ausbilderinnen sind teilweise gezwungen, nachträgliche Eintragungen vorzunehmen. So verliert das Logbuch an Bedeutung und Aussagekraft als tägliches Zeugnis der ärztlichen Weiterbildung.

eLogbuch als Lösungsansatz

Auf dem 122. Deutschen Ärztetag 2019 in Münster wurde erstmals das elektronische Logbuch, das eLogbuch, vorgestellt. Die Bundesärztekammer möchte, dass baldmöglichst die in der Weiterbildung erworbenen Kompetenzen elektronisch dokumentiert werden.

Das bundesweit einheitliche System soll zumindest zu einer lückenlosen Führung des Logbuchs veranlassen, da durch den Zeitstempel nachträgliche Einträge nachvollzogen werden können. Zudem soll in einer einheitliche Datenbank geprüft werden, ob die erreichten Leistungen mit den vorgegebenen Inhalten übereinstimmen. Die Einträge würden künftig eine breite Evaluation der bislang definierten Leistungen im Weiterbildungscurriculum ermöglichen. Das eLogbuch dient auch als vergleichende Qualitätskontrolle der ärztlichen Weiterbildung in den verschiedenen Bundesländern und deren Weiterbildungsstätten.

Die Bundesärztekammer machte im Juli 2019 das eLogbuch als ersten digitalen Lösungsansatz den Assistenzärztinnen und -ärzten und ihren Weiterbildungsbefugten zugänglich. Die Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit durch minimale Datenerhebung wie Anrede, Titel, Name, E-Mail-Adresse und Mitgliedschaft der Ärztekammer wird erstrebt. Jede weitere Informationserhebung kann benutzerdefiniert freigeschalten werden.

Regionale Unterschiede

Am 124. Deutschen Ärztetag, der im Mai 2021 stattfand, wurde ein Zwischenbericht zum eLogbuch vorgelegt. Nach den Angaben des Vorstandes der Bundesärztekammer registrierten sich bereits über 8.500 Assistenzärzte und Assistenzärztinnen und 2.300 Weiterbildungsbefugte für das eLogbuch. Das eLogbuch soll langfristig das Papier-Logbuch ersetzen. In manchen Bundesländern, wie zum Beispiel Baden-Württemberg, ist es seit dem 1. Januar 2021 bereits verpflichtend, in anderen Bundesländern, wie etwa Bayern, wurde es noch nicht eingeführt. Informationen über den jeweiligen Stand in den regionalen Kammern gibt es auf den Webseiten der Ärztekammern.

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