Facharzt-Weiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie: Dauer, Inhalte, Berufsperspektiven

10 Mai, 2024 - 07:06
Lukas Hoffmann
Person beim Psychiater

Wie viel verdient man als Psychiater? Wie lange dauert die Weiterbildung und in welchem Landkreis gibt es den größten Bedarf an Ärzten dieser Fachrichtung? Hier finden Sie Antworten zu Weiterbildung und Karriere. 

Auf einen Blick: Weiterbildung (Facharztausbildung) Psychiatrie und Psychotherapie

  • Definition: Das Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie umfasst die Vorbeugung, Erkennung und somatotherapeutische, psychotherapeutische sowie sozialpsychiatrische Behandlung und Rehabilitation von psychischen Erkrankungen und Störungen.
  • Dauer: Die Weiterbildungszeit zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie beträgt 60 Monate. Davon können bis zu 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten erfolgen. 
  • Anzahl der Fachärzte: In Deutschland gibt es 15.089 Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie. Davon sind 12.957 berufstätig. 5.074 arbeiten ambulant in einer Praxis, 6.533 sind stationär in einer Klinik tätig.

Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie beschäftigen sich mit Störungen des Geistes und den sich daraus ergebenden körperlichen Beschwerden. Häufige psychische Erkrankungen sind Angststörungen, Affektive Störungen und Störungen durch Alkohol- oder Medikamentenkonsum. Ebenso wie Psychologen greift ein Psychiater auf psychotherapeutische Behandlungsmethoden zurück. Als ausgebildeter Facharzt darf er – im Gegensatz zu seinem Kollegen aus der Psychologie – allerdings Medikamente verschreiben. 

Ärztinnen und Ärzte, die sich für dieses Fachgebiet entscheiden, betrachten also nicht ein bestimmtes Körperteil des Patienten, sondern den ganzen Menschen und sein berufliches und privates Umfeld. Wichtig ist dabei, nicht den Glauben an Heilung zu verlieren. Prof. Dr. Ulrich Zimmermann leitet die größte Klinik Deutschlands für Alkoholkranke, die Klinik für Suchtmedizin und Psychotherapie des kbo-Isar-Amper-Klinikums München-Ost. „Man erlebt immer wieder, dass es plötzlich Klick macht bei den Patienten. Sie werden erst ausgelacht, aber sie ziehen es durch“, antwortet er auf die Frage, ob Patienten ab einem gewissen Krankheitsstadium als hoffnungslos angesehen werden müssen. 

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Facharztausbildung kann man sich entweder niederlassen oder angestellt in einem Klinikum arbeiten. Die klinische Tätigkeit ist in dieser Facharztgruppe beliebter. Derzeit gibt es bundesweit 6.242 stationär tätige und 4.664 ambulant tätige Psychiater und Psychiaterinnen. 

Der Verdienst von angestellten Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie ist tariflich geregelt. Er beläuft sich, je nach Haus und Position, zwischen monatlich rund 4.500 Euro/brutto (erstes Jahr Assistenzarzt) und 10.000 Euro/brutto (Chefarzt mit einigen Jahren Berufserfahrung). Als niedergelassener Psychiater mit einer Einzelpraxis verdient man im Durchschnitt etwas mehr. Hier liegt der monatliche Reinertrag bei rund 13.000 Euro/brutto. 

Wer die Gründung einer psychiatrischen Praxis plant, muss erst prüfen, ob dies in der Zielregion überhaupt möglich ist. Nur wenn die Versorgungsquote unter 110 Prozent liegt (in der Karte grau gefärbte Bereiche) kann eine neue Praxis aufgemacht werden. In den dunkelgrün gefärbten Kreisregionen ist nur die Übernahme einer bereits bestehenden Praxis möglich. In der KVbörse steht, welche Praxen übernommen werden können. 

Versorgungsgrad niedergelassener Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie

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Bevor man sich niederlässt oder über eine Facharztanstellung in einer Klinik nachdenkt, muss man die Weiterbildung absolvieren. Sie dauert 60 Monate, also fünf Jahre und kann in einer Praxis und/oder einem Klinikum abgeleistet werden. 

Ein wichtiger Teil der Facharztweiterbildung ist die Selbsterfahrung: Vorgeschrieben sind 150 Stunden Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung und 35 Doppelstunden Balintgruppenarbeit oder interaktionsbezogene Fallarbeit. Da man hier viel über sich selbst lernt, stehen diese Einheiten erst gegen Ende der Weiterbildung auf dem Programm. 

Hier geht es zu aktuellen Assistenzarztstellen in der Psychiatrie und Psychotherapie auf aerztestellen.de

 


Psychiater werden: Die Weiterbildung (Facharztausbildung) Psychiatrie und Psychotherapie im Überblick

Dauer der Weiterbildung 

Die Facharztausbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie dauert insgesamt 60 Monate. Sie muss unter Befugnis an Weiterbildungsstätten absolviert werden, davon:

  • müssen 12 Monate in Neurologie abgeleistet werden
  • müssen 24 Monate in der stationären Patientenversorgung abgeleistet werden
  • können zum Kompetenzerwerb bis zu 12 Monate Weiterbildung in Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie und/oder im Schwerpunkt Forensische Psychiatrie erfolgen

Inhalte Facharztausbildung Psychiatrie und Psychotherapie

Übergreifende Inhalte der Facharzt-Weiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie

  • Wesentliche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien
  • Deeskalierende Maßnahmen im Vorrang zu Zwangsmaßnahmen
  • Wissenschaftlich begründete Gutachtenerstellung (Richtzahl: 3)
  • Grundlagen hereditärer Krankheitsbilder
  • Indikationsstellung für eine humangenetische Beratung

Psychiatrische Krankheitslehre und Diagnostik

  • Allgemeine und spezielle Psychopathologie
  • Grundlagen der Diagnostik und Therapie psychischer Erkrankungen und Störungen unter Einbeziehung biologischer, psychologischer und sozialer Faktoren
  • Somatische, insbesondere neurobiologische, soziale und psychologische Grundlagen und Differentialdiagnostik sowie Verlauf psychischer Erkrankungen und Störungen einschließlich Transitionsphasen
  • Grundlagen der Psychotherapie in den wissenschaftlich anerkannten Verfahren, insbesondere der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie, der Verhaltenstherapie sowie der Neuropsychologie
  • Grundlagen der somatischen und psychotherapeutischen Behandlung in der forensischen Psychiatrie
  • Psychodiagnostische Testverfahren, neuropsychologische und neurophysiologische Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
  • Psychiatrische und psychotherapeutische Anamnese- und Befunderhebung unter Einbeziehung familiärer, psychosozialer, altersspezifischer, epidemiologischer und transkultureller sowie kultur- und werteorientierter Gesichtspunkte einschließlich der Anwendung standardisierter Verfahren sowie Fremd- und Selbstbeurteilungsskalen, davon dokumentierte Erstuntersuchungen (Richtzahl: 60)
  • Indikationsstellung und Befundinterpretation von elektrophysiologischen Methoden, z. B. Elektroenzephalographie
  • Indikationsstellung und Befundinterpretation bildgebender Verfahren, z. B. kraniale Computertomographie, Kernspin- und PositronenEmissions-Tomographie
  • Lumbalpunktionen einschließlich der Interpretation von Liquordiagnostik
  • Grundlagen der neuropsychiatrischen Differentialdiagnostik und der klinischneurologischen Diagnostik
  • Psychiatrische und psychotherapeutische Konsiliarund/oder Liaisondienste, davon dokumentierte Fälle (Richtzahl: 40)
  • Diagnostik von psychischen Erkrankungen und Störungen im Alter unter Berücksichtigung von Multimorbidität und Einbeziehung des psychosozialen Umfeldes

Behandlung psychischer Erkrankungen und Störungen

  • Psychische Erkrankungen und Störungen im Kindes- und Jugendalter
  • Technik der Behandlung durch Spezialtherapeuten, z. B. Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Heilpädagogen, Sprach-, Bewegungs- und Kreativtherapeuten
  • Angehörigenarbeit und trialogische Arbeit
  • Spezielle Versorgungsformen, z. B. Home Treatment, Akutbehandlung im häuslichen Umfeld, Interventionen in den Bereichen Wohnen und Arbeit
  • Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Selbstständigkeit und Minderung der Pflegebedürftigkeit, zur Sicherung der Geschäftsfähigkeit sowie Einleitung von Vorsorgevollmacht, Betreuung und Pflege
  • Psychiatrische und psychotherapeutische Therapie von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Störungen mittels bio-psycho-sozialem Behandlungsansatz unter Berücksichtigung der Transitionsphasen, davon dokumentierte Fälle (Richtzahl: 300)
  • Therapie von Traumafolgestörungen mittels wissenschaftlich anerkannten Verfahren bei Patienten (Richtzahl: 5)
  • Grundlagen der Psychopharmakologie
  • Somatische Therapieverfahren, z. B. Lichttherapie, Stimulationsverfahren, Schlafphasenverschiebung und Wachtherapie
  • Grundlagen der psychosozialen Therapie
  • Einleitung und Überwachung von ergotherapeutischen, sport- und bewegungstherapeutischen und kreativtherapeutischen Maßnahmen
  • Mitbehandlung von Folgen psychischer Erkrankungen und Störungen auf somatische Funktionen sowie Behandlung von Folgen somatischer Erkrankungen auf psychische Funktionen
  • Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Störungen aufgrund von Störungen der Schlaf-Wach-Regulation, der Schmerzwahrnehmung und der Sexualentwicklung und -funktionen einschließlich Störungen der sexuellen Identität
  • Psychopharmakotherapie einschließlich Drugmonitoring, der Erkennung und Verhütung unerwünschter Therapieeffekte sowie der Probleme der Mehrfachverordnung und Risiken des Arzneimittelgebrauchs unter Einbeziehung rechtlicher, ökonomischer und ethischer Fragen einschließlich der Besonderheiten der Pharmakologie im Alter
  • Mitwirkung bei Elektrokrampftherapie (EKT) und anderen Hirnstimulationsverfahren
  • Therapie von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Störungen im Alter unter Berücksichtigung von Multimorbidität, Polypharmazie und Einbeziehung des psychosozialen Umfeldes
  • Grundlagen der Palliativmedizin
  • Entspannungsverfahren, z. B. autogenes Training, progressive Muskelrelaxation, Hypnose
  • Anwendung supportiver und psychoedukativer Methoden
  • Psychiatrisch-psychotherapeutische Gesprächsführung und Beziehungsgestaltung unter Berücksichtigung von Syndrom und Krankheitsstadium, der eingeschränkten kognitiven und affektiven Wahrnehmungsfähigkeit und Introspektionsfähigkeit des Patienten
  • Psychotherapeutische evidenzbasierte Kurzinterventionen (Techniken), die aus den wissenschaftlichen anerkannten Therapieverfahren und -methoden hergeleitet sind, in Therapieeinheiten in vier Sitzungen á mindestens 20 Minuten
  • Durchführung wissenschaftlich anerkannter Psychotherapieverfahren und Methoden, insbesondere ENTWEDER kognitiv-behavioralen Therapie ODER psychodynamischen/tiefenpsychologischen Psychotherapie
  1. Theorie- und Fallseminare in Stunden (Richtzahl: 100)
  2. dokumentierte Fälle Einzelpsychotherapie mit Patienten in der jeweiligen Grundorientierung, davon Kurzzeitpsychotherapien von 5 – 25 Stunden Therapiedauer (Richtzahl: 6), Psychotherapien von mindestens 25 Stunden Therapiedauer (Richtzahl: 2), Langzeittherapien von mindestens 45 Stunden Therapiedauer (Richtzahl: 2)
  • Gruppenpsychotherapie in der gewählten Grundorientierung mit 3 bis 9 Teilnehmern unter Supervision in Stunden (Richtzahl: 120)
  • Koordination der sozialpsychiatrischen Behandlung
  • Behandlung psychischer Erkrankungen und Störungen bei Menschen mit Behinderung und mit Intelligenzminderung

Suchtmedizinische (Grund-)Versorgung

  • Entzugs- und Substitutionsbehandlung
  • Krisenintervention und suchtmedizinische Notfälle
  • Qualifizierte Entzugsbehandlung aller stoffgebundenen Süchte, insbesondere Alkohol, Medikamente, Nikotin und illegale Drogen
  • Suchthilfesystem, z. B. Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen
  • Anamneseerhebung bei Menschen mit substanzabhängigen und substanzunabhängigen Abhängigkeitserkrankungen einschließlich der Berücksichtigung der Motivationsentwicklung und des sozialen Umfeldes, davon dokumentierte Fälle (Richtzahl: 10)
  • Suchtmedizinische Behandlung und Beratung von Menschen mit krankhaftem stoffgebundenen und nicht stoffgebundenen Suchtverhalten mit Anwendung von somatotherapeutischen und psychotherapeutischen Verfahren einschließlich der motivierenden Gesprächsführung, davon dokumentierte Fälle mit jeweils mindestens 5 Sitzungen (Richtzahl: 3)

Prävention und Rehabilitation

  • Klassifikationsmodelle der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Störungen, z. B. International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF)
  • Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention bei psychischen Erkrankungen und Störungen einschließlich Suchterkrankungen, auch bei Ko- und Multimorbidität mit somatischen Krankheiten
  • Primärprävention psychischer Störungen in Familien mit psychisch kranken Eltern
  • Beratung, Koordination, Begleitung und Einleitung präventiver und rehabilitativer Maßnahmen zur Teilhabe an allen Lebensbereichen einschließlich Suchterkrankungen
  • Befunderstellung für Rehabilitationsanträge

Notfälle

  • Krisenintervention bei Suizidalität, Intoxikation, Delir, maniformen Syndromen, katatonen Syndromen, akuten Angstzuständen, dissoziativen Syndromen und anderen Notfällen bei Menschen mit psychischen Erkrankungen und Störungen

Selbsterfahrung

  • Personale Kompetenzen und Beziehungskompetenzen
  • Einzelselbsterfahrung und/oder Gruppenselbsterfahrung ENTWEDER in einem verhaltenstherapeutischen ODER psychodynamischen Verfahren in Stunden, welche im gleichen psychotherapeutischen Verfahren erfolgen muss, in welchem die Psychotherapiestunden geleistet werden (Richtzahl: 150), davon Doppelstunden in einer kontinuierlichen Gruppe (Richtzahl: 40)
  • Balintgruppenarbeit oder interaktionsbezogene Fallarbeit in Doppelstunden (Richtzahl: 35)

Neurologie im Rotationsjahr

  • Neuropsychologisch-neuropsychiatrische Diagnostik zur Erfassung neuropsychologischer Syndrome wie Störungen der Orientierung, der Aufmerksamkeit und der Konzentration, der Sprache, z. B. bei Frontalhirnsyndromen
  • Kopf- und Gesichtsschmerzen, zentrale und periphere Schmerzsyndrome
  • Grundlagen der neuropsychiatrischen Differentialdiagnostik und der klinischneurologischen Diagnostik, insbesondere der verschiedenen Formen erworbener neuropsychiatrischer Erkrankungen
  • Neurologische Anamnese und klinischneurologische Befunderhebung, insbesondere unter Beachtung motorischer Symptome und Syndrome, z. B. Gangstörung, Akinese, Rigor, Tremor und Sprachstörungen wie Aphasie, Sprechapraxie und Dysarthrie
  • Erkennung und Umgang mit
  1. vaskulären Erkrankungen des Gehirns, insbesondere Ischämien und Blutungen
  2. entzündlichen und Autoimmunerkrankungen des Nervensystems
  3. anfallsartigen Störungen des Bewusstseins und Epilepsien
  4. Hirntumoren und anderen raumfordernden Prozessen
  5. degenerativen Erkrankungen des Nervensystems mit dem Leitsymptom Demenz und Basalganglienerkrankungen, insbesondere Parkinsonsyndrome
  6. somatoforme Störungen der Motorik
  • Grundlagen neuropsychologischer Therapien nach Hirnschädigung und bei Hirnfunktionsstörungen
  • Durchführung und Befunderstellung von standardisierten Testverfahren und Skalen bei neuropsychologischen/verhaltensneurologischen Störungen (Richtzahl: 50)
  • Hirnorganische Ursachen für psychiatrische Erkrankungen

Quelle Facharztweiterbildung: Musterweiterbildungsordnung 2018 der Bundesärztekammer, Ärztestatitik der Bundesärztekammer 2023; Quelle Karte: Versorgungsgrad nach Planungsregionen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (Stand 2020).
 


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