Facharzt-Weiterbildung Rechtsmedizin: Dauer, Inhalte, Berufsperspektiven

24 Mai, 2023 - 07:15
Martin Reinhart / Stefanie Hanke
Rechtsmediziner mit abgedecktem Leichnam, blauer Hintergrund

Ein Job wie im Krimi? Nicht ganz. Fachärzte und Fachärztinnen für Rechtsmedizin helfen zwar bei der Aufklärung von Verbrechen, haben aber auch noch viele andere Aufgaben. Wie lange die Facharzt-Weiterbildung dauert und wie sie abläuft, erfahren Sie im Beitrag.

Auf einen Blick: Weiterbildung (Facharztausbildung) Rechtsmedizin

  • Definition: Die Rechtsmedizin oder Forensische Medizin umfasst die Entwicklung, Anwendung und Beurteilung medizinischer und naturwissenschaftlicher Kenntnisse für die Bearbeitung rechtlicher Fragestellungen sowie die Vermittlung rechtsmedizinischer einschließlich arztrechtlicher und ethischer Kenntnisse für die Ärzteschaft.
  • Dauer: Die Facharzt-Weiterbildung in der Rechtsmedizin dauert 60 Monate. Davon müssen jeweils 6 Monate in der Pathologie sowie der Psychiatrie und Psychotherapie abgeleistet werden. Bis zu 6 Monate können in anderen Gebieten erfolgen.
  • Anzahl der Fachärzte: In Deutschland gibt es 409 Fachärzte für Rechtsmedizin. Davon sind 302 berufstätig. 179 arbeiten stationär in einer Klinik, 40 in Behörden, Körperschaften und ähnlichen Einrichtungen.

Was die Aufgaben eines Rechtsmediziners sind, glauben viele Menschen aus verschiedenen TV-Krimiserien wie "Tatort" oder "CSI: Den Tätern auf der Spur" zu wissen. Doch ganz so spannend ist das Berufsleben in diesem Bereich meistens nicht. An der Aufklärung von Verbrechen sind Rechtsmediziner aber auch in der Realität beteiligt – wenn auch weniger spektakulär, als es im Fernsehen dargestellt wird. Die eigentliche Ermittlungsarbeit übernimmt natürlich die Polizei. Aber Rechtsmediziner sammeln medizinische Indizien, die dabei helfen können, den Tathergang zu rekonstruieren.

Durchführung von Obduktionen

So ist die wohl prominenteste Aufgabe von Fachärztinnen und Fachärzten für Rechtsmedizin die Durchführung von Obduktionen bei ungeklärten oder nicht natürlichen Todesfällen. Ob eine Obduktion durchgeführt wird oder nicht, entscheidet die zuständige Staatsanwaltschaft. Die Aufgabe der Rechtsmediziner ist es dann, ganz genau hinzusehen. Denn: Während Ärzte anderer medizinscher Fachgebiete überlegen, wie sich beispielsweise eine Verletzung am besten behandeln lässt, geht es in der Rechtsmedizin darum, wie die Verletzung entstanden ist. Dafür wird der Körper des Verstorbenen bei einer Obduktion gründlich untersucht – einschließlich aller Organe. Außerdem werden Proben für die histologische und toxikologische Untersuchung genommen. So können Rechtsmediziner die Frage nach der genauen Todesursache klären und der Polizei wertvolle Hinweise auf den Tathergang liefern. Ist die Identität des Verstorbenen noch ungeklärt, kann eine forensische DNA-Analyse für Klarheit sorgen.


Allerdings arbeiten Rechtsmediziner nicht nur im Sektionssaal. Sie werden auch häufig zum Fundort einer Leiche gerufen – vor allem dann, wenn ein Tötungsdelikt vorliegt oder zumindest vermutet wird. Dafür gibt es auch in der Rechtsmedizin rund um die Uhr einen Bereitschaftsdienst. Eine weitere Aufgabe ist es, als Gutachter bei Gerichtsprozessen auszusagen.

Nicht nur ein Arzt für die Toten

Doch es geht nicht immer nur um Tötungsdelikte: Rechtsmediziner haben auch viel mit Lebenden zu tun: So gibt es rechtsmedizinische Ambulanzen, in die Opfer von Verbrechen gehen können – beispielsweise nach einer Vergewaltigung. Die Rechtsmediziner kann dann schon kurze Zeit nach der Tat Spuren sichern und dokumentieren und auch hier der Polizei bei ihren Ermittlungen helfen.

Rechtsmediziner werden aber auch hinzugezogen, wenn gegen andere Ärzte der Vorwurf eines Behandlungsfehlers vorliegt. Sie prüfen dann den Sachverhalt im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Und auch der Bereich Verkehrsmedizin ist häufig mit der Rechtsmedizin verbunden: So sind Blutalkoholanalysen und Gutachten zur Fahrsicherheit häufig. Die rechtsmedizinischen Institute der Unikliniken bieten oft auch eine Abstinenzkontrolle für ehemalige Alkohol- bzw. Drogenabhängige an: In diesem Rahmen werden Urin- oder Haarproben analysiert, um nachzuweisen, dass jemand keine Drogen mehr nimmt. Entsprechende Gutachten werden beispielsweise bei der Bewährungshilfe oder der Führerscheinbehörde benötigt.

Übrigens: Ein Rechtsmediziner ist kein Pathologe – das ist ein anderes medizinisches Fachgebiet. Der geläufige Irrtum hat etwas mit US-amerikanischen Fernsehserien zu tun und lässt sich auf einen Übersetzungsfehler zurückführen: Im amerikanischen Englisch wird der Rechtsmediziner als forensic pathologist bezeichnet.


    Rechtsmediziner werden: Die Weiterbildung (Facharztausbildung) im Überblick

    Dauer der Weiterbildung

    Die Weiterbildungszeit in der Rechtsmedizin beträgt 60 Monate unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon

    • müssen 6 Monate im Gebiet Pathologie abgeleistet werden
    • müssen 6 Monate im Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie abgeleistet werden
    • können zum Kompetenzerwerb bis zu 6 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten erfolgen

    Inhalte der Weiterbildung

    Übergreifende Inhalte der Facharzt-Weiterbildung Rechtsmedizin

    • Wesentliche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien
    • Grundlagen der Kriminalistik, insbesondere Spurenkunde, Ballistik und Waffenkunde, Tatortarbeit und operative Fallanalyse

    Forensische Pathologie und Morphologie

    • Thanatologische Grundlagen zur Interpretation von Leichenschaubefunden
    • Methoden der Todeszeitschätzung
    • Rechtsmedizinische Obduktionstechnik, auch bei speziellen Fragestellungen
    • Forensisch-traumatologische Grundlagen einschließlich Biomechanik zur Interpretation von Verletzungsmustern, insbesondere im Hinblick auf ihre Genese
    • Forensisch-histopathologische Untersuchungsmethoden sowie Grundlagen histopathologischer Befundung
    • Indikation und Methoden zur Sicherung von Asservaten für weiterführende Untersuchungen, z. B. Histologie, Toxikologie, Molekulargenetik
    • Beschreibung und Bewertung von Leichenschaubefunden (Richtzahl: 400)
    • Dokumentation und Bewertung relevanter Befunde an Tatorten und Fundorten (Richtzahl: 25)
    • Durchführung gerichtlicher Obduktionen mit rechtsmedizinischer Sektionstechnik, Beurteilung der Obduktionsbefunde und Erstellung eines Sektionsprotokolls mit vorläufigem Gutachten zur gegebenen Fragestellung (Richtzahl: 300)
    • Histopathologische Befundung im Rahmen weiterführender Untersuchungen bei gerichtlichen Obduktionen in Schnitten (Richtzahl: 2.000)
    • Schriftliche Gutachtenerstellung zu forensischpathologischen Fragestellungen unter Würdigung des Inhalts von Ermittlungsakten und/oder der Ergebnisse weiterführender Untersuchungen, z. B. Histologie, Toxikologie (Richtzahl: 50)

    Klinische Rechtsmedizin

    • Untersuchungsablauf und -techniken zur Dokumentation sowie zur Indikation und Durchführung der Asservierung von Körperflüssigkeiten und Spuren
    • Forensisch-traumatologische Grundlagen zur Interpretation von Verletzungsmustern
    • Weitervermittlung von Gewaltopfern in andere medizinische Disziplinen und an psychosoziale Einrichtungen
    • Klinisch-forensische Untersuchungen, Beurteilung und Dokumentation von Verletzungen bei Lebenden, insbesondere in Fällen von Kindesmisshandlung und Sexualdelikten einschließlich Spurensicherung, davon
      • bei Kindern (Richtzahl: 20)
      • bei Sexualdelikten (Richtzahl: 20)
    • Erstattung schriftlicher Gutachten zu klinischrechtsmedizinischen Fragestellungen unter Einbeziehung des Inhalts vorgelegter Akten (Richtzahl: 20)

    Forensische Toxikologie einschließlich Alkohologie

    • Indikation für forensisch-toxikologische Untersuchungen
    • Analytische Grundlagen
    • Grundlagen der Pharmakokinetik und Pharmakodynamik von Alkohol, Drogen und wichtigen zentralnervös-wirksamen Medikamenten
    • Entnahme und Asservierung von Untersuchungsmaterial
    • Indikationsstellung für forensisch-toxikologische Untersuchungen, z. B. Obduktionen, Lebenduntersuchungen, bei verkehrsmedizinischen Fragestellungen
    • Schriftliche Gutachten mit forensischpsychopathologischer oder verkehrsmedizinischer Fragestellung unter Einbeziehung toxikologischer Befunde, insbesondere zu Alkohol, Drogen, Medikamenten (Richtzahl: 50)

    Forensische Spurenkunde und Molekulargenetik

    • Grundlagen forensischer Spurenkunde, insbesondere Detektion, Dokumentation, Asservierung, Interpretation am Leichenfundort und bei Lebenduntersuchungen
    • Grundlagen molekulargenetischer Untersuchungen
    • Entnahme und Asservierung von Untersuchungsmaterial
    • Indikationsstellung für Spurenuntersuchungen, insbesondere für molekulargenetische Untersuchungen, ggf. Einbeziehung von histologischen und präanalytischen Methoden
    • Interpretation und diagnostische Einordnung der Ergebnisse von Spurenuntersuchungen in der rechtsmedizinischen Fallarbeit
    • Schriftliche Gutachten zu Spurenbildern und deren Bewertung (Richtzahl: 10)

    Forensische Anthropologie und Odontologie

    • Anthropologische und odontologische Grundlagen zur Klärung forensischer Fragestellungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Identifizierung unbekannter Leichen und der Altersdiagnostik bei Lebenden
    • Methoden zur Identifikation unbekannter Leichen
    • Methoden der forensischen Altersdiagnostik
    • Schriftliche Gutachten zur Frage der Identifizierung unbekannter Leichen und Leichenteile einschließlich Skelettfunde (Richtzahl: 10)

    Forensische Bildgebung

    • Grundlagen der forensischen Anwendung von bildgebenden Verfahren
    • Fotodokumentation
    • Indikationsstellung zu bildgebenden Verfahren
    • Interpretation und diagnostische Einordnung der Befunde bildgebender Untersuchungen in der rechtsmedizinischen Fallarbeit, z. B. bei Obduktionen, Identifizierung, Altersdiagnostik, Lebenduntersuchungen

    Forensische Psychopathologie

    • Ursachen einer Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit, insbesondere bei psychiatrischen Erkrankungen, Intoxikationen
    • Methodik der forensisch-psychiatrischen Begutachtung
    • Indikationsstellung zur forensischpsychopathologischen Abklärung
    • Schriftliche Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit, insbesondere im Zusammenhang mit Intoxikationen (Richtzahl: 10)

    Verkehrsmedizinische Begutachtung

    • Ursachen der Aufhebung von Fahrsicherheit bzw. Fahreignung
    • Methodik der verkehrsmedizinischen Begutachtung
    • Schriftliche Gutachten zur Frage der Fahrsicherheit oder Fahreignung (Richtzahl: 20)

    Arztrecht und Arztethik

    • Grundlagen von Arztrecht und Arztethik
    • Schriftliche Gutachten zu Behandlungsfehlervorwürfen (Richtzahl: 10)

    Rolle als Gutachter, Praxis der Gutachtenerstattung

    • Rechte und Pflichten des Gutachters
    • Rechtliche Rahmenbedingungen, z. B. Kausalitätstheorien in Straf- und Zivilrecht
    • Erstattung mündlicher Gutachten bei Gericht (Richtzahl: 50)

    Quellen: Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer 2018, Ärztestatistik der Bundesärztekammer 2022, Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM), "Rechtsmedizin: Ermittler in Weiß", Deutsches Ärzteblatt: Medizin studieren 3/2014

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