Ausländische Ärztinnen und Ärzte: Hilfe beim Approbationsverfahren in Rheinland-Pfalz

27 Oktober, 2025 - 05:57
Miriam Mirza
Zwei Personen arbeiten gemeinsam an einem Laptop in einem modern eingerichteten Büro mit Pflanzen und Regalen im Hintergrund.

Seit Juli 2024 unterstützt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) in Rheinland-Pfalz Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten mit einem speziellen Fallmanagement. Ziel ist es, die oft komplexen Anträge auf Approbation oder Berufserlaubnis schneller und reibungsloser zu gestalten. Über Aufgaben, Hürden und erste Ergebnisse.

„Die Anträge sollen bescheidungsreif eingereicht werden“

Die Anerkennung medizinischer Abschlüsse aus Drittstaaten ist in Deutschland ein langwieriger und komplizierter Prozess. Um Ärztinnen und Ärzte auf diesem Weg besser zu begleiten, wurde in Rheinland-Pfalz ein Fallmanagement eingerichtet. „Das Ziel der aktiven Unterstützung ist die Erstellung eines unmittelbar bescheidungsreifen Antrags zur Einreichung bei der Approbationsbehörde“, erklärt Laura Acksteiner von der Pressestelle des LSJV.

Die Fallmanagerinnen und -manager beraten Antragstellende mit Abschlüssen in Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie aus Drittstaaten zu allen formalen Erfordernissen, helfen beim Beschaffen der Unterlagen und prüfen diese auf Vollständigkeit und Formrichtigkeit. Stimmen die Unterlagen noch nicht, wird gemeinsam nachgebessert, bis der Antrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Erst dann geht er an das LSJV, das weitere Schritte wie die Anmeldung zur Fachsprachprüfung, die Gleichwertigkeitsprüfung oder die Erteilung einer Berufserlaubnis bearbeitet.

„Darüber hinaus sind die Fallmanagerinnen und Fallmanager Bindeglied zwischen Antragstellenden und Arbeitgebern und unterstützen bei der Vermittlung von Arbeitsplätzen für die Zeit der Berufserlaubnis“, so Acksteiner. Auch Informationen zu Sprachkursen, Prüfungsformaten und Finanzierungsmöglichkeiten gehören zum Leistungsspektrum.

Der feste Standort des Fallmanagements befindet sich in Landau. Zusätzlich gibt es mobile Beratungsstellen in Kaiserslautern, Mainz und Germersheim. „Unterschiede im Ablauf gibt es keine. Termine sind nach vorheriger Vereinbarung an allen Standorten möglich“, betont Acksteiner.

Typische Hürden: Begriffe und Beglaubigungen

Antragstellende, die lange Anfahrtswege scheuen oder familiär stark eingebunden sind, können so wohnortnäher beraten werden. In der Praxis bedeutet das: Weniger Zeitverlust, geringere Kosten – und niedrigere Hürden für Menschen, die ohnehin oft mit organisatorischen und sprachlichen Herausforderungen konfrontiert sind. „Die persönliche Beratung ist wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden und Anträge möglichst von Beginn an in die richtige Richtung zu lenken“, fasst Acksteiner zusammen.

Besonders häufig stoßen Antragstellende auf Probleme im Umgang mit Dokumenten. „Die größten Herausforderungen sehen wir bei der Beschaffung der Unterlagen in der bundesgesetzlich geforderten Form“, sagt Acksteiner. Immer wieder komme es zu Verwechslungen, etwa zwischen Legalisation und beglaubigter Kopie. „Auch beglaubigte Kopien, die im Ausland von Notaren oder Ministerien erstellt wurden, werden in Deutschland nicht anerkannt.“

Zudem mangele es oft an Wissen über die Unterschiede zwischen beglaubigter Kopie und beeidigter Übersetzung. Vor allem in Ländern, in denen es beispielsweise aufgrund der dortigen Sicherheitslage keine deutschen Auslandsvertretungen gibt, müssen die Antragstellenden oftmals die Gefahr auf sich nehmen, in eines der umliegenden Nachbarländer zu reisen, um dort die geforderten beglaubigten Kopien zu erhalten. Viele beauftragen daher eine bevollmächtigte Person in Deutschland, um die Beglaubigung gleich hier durchführen zu lassen. „Allerdings gibt es auch Risiken, weil Originaldokumente auf dem Postweg verloren gehen können“, berichtet Acksteiner von den Erfahrungen, die man beim LSJV gemacht hat.

Solche Fehler führen in der Praxis nicht nur zu Frust, sondern können Anerkennungsverfahren um Monate verzögern. „Hier zeigt sich, wie wichtig das Fallmanagement ist. Ohne diese Unterstützung gehen wertvolle Zeit und Energie verloren“.

Häufige Fehler im Anerkennungsverfahren

  • Verwechslung von Legalisation und beglaubigter Kopie
  • Beglaubigungen durch ausländische Notare nicht gültig
  • Übersetzungen ohne staatlich vereidigte Übersetzer:innen
  • Führungszeugnisse oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen zu alt
  • Originale statt beglaubigter Kopien eingereicht

Beschleunigte Verfahren, positive Bilanz

Ein Jahr nach Start des Projekts zieht das LSJV eine positive Zwischenbilanz. „Die Erstbearbeitung eingereichter Neuanträge durch die Fallmanagerinnen und Fallmanager dauert in der Regel weniger als eine Woche“, erzählt Acksteiner. Sobald alle fehlenden Unterlagen nachgereicht sind, beträgt die durchschnittliche Dauer bis zur Weiterleitung eines vollständigen Antrags an das LSJV rund acht Wochen.

Zwischen Juli 2024 und Juli 2025 gingen 736 Neuanträge ein. Rund 70 Prozent davon konnten im ersten Jahr bereits an das LSJV weitergeleitet werden. „Dadurch, dass die Unterlagen vollständig eingehen, erfolgt die weitere Bearbeitung wesentlich schneller als bislang.“

Fallmanagement Rheinland-Pfalz – Zahlen 2024/25

  • 736 Neuanträge im ersten Jahr
  • 70 Prozent davon bescheidungsreif weitergeleitet
  • durchschnittliche Weiterleitungsdauer: 8 Wochen
  • Erstbearbeitung neuer Anträge: < 1 Woche

Unterstützung über den Antrag hinaus

Neben der Antragstellung begleiten die Fallmanagerinnen und -manager auch bei der beruflichen Orientierung. Sie beraten zu Fachsprachenkursen und Vorbereitungskursen für die Kenntnisprüfung. „Gerade die sprachliche Qualifikation ist für viele Antragstellende ein entscheidendes Thema, da ein Großteil beim Antrag noch nicht über ausreichende Kenntnisse verfügt“, so Acksteiner. Entsprechend werde oft an spezialisierte Beratungsstellen oder an das BAMF-Sprachförderangebot verwiesen.

Auch die Arbeitsplatzvermittlung gewinnt an Bedeutung. In enger Abstimmung mit Kliniken und Praxen, die händeringend nach Personal suchen, helfen die Fallmanagerinnen und Fallmanager, passende Stellen zu finden. Damit werden Antragstellende nicht nur formal, sondern auch praktisch auf ihre Tätigkeit in Deutschland vorbereitet. „Wir wollen, dass die Integration in den Arbeitsmarkt so reibungslos wie möglich gelingt“, betont Acksteiner.

Worauf Ärztinnen und Ärzte achten müssen

Wer in Deutschland die Approbation anstrebt, muss laut Acksteiner einiges beachten. „Die Unterlagen müssen noch im Herkunftsland legalisiert werden, wenn dies möglich ist. Ansonsten kann keine Gleichwertigkeitsprüfung nach Aktenlage erfolgen, und die Antragstellenden müssen eine Kenntnisprüfung ablegen.“

Außerdem gilt: Übersetzungen dürfen nur von staatlich anerkannten und vereidigten Übersetzerinnen und Übersetzern angefertigt werden. Führungszeugnisse, Unbedenklichkeitsbescheinigungen und ärztliche Atteste dürfen bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein. „Wenn das Herkunftsland keine Führungszeugnisse ausstellt, muss dies durch die jeweilige Botschaft in Deutschland bestätigt werden. Zusätzlich ist eine eidesstattliche Versicherung vor einem Notar erforderlich, dass sich die antragstellende Person nicht strafbar gemacht hat.“

Positive Rückmeldungen und Vorbildcharakter

Mit den Fallmanagerinnen und Fallmanagern wurde eine effektive Anlaufstelle für Menschen eingerichtet, die in Deutschland als Ärztinnen und Ärzte arbeiten wollen und immer wieder auf Hürden treffen. Das Angebot stößt in eine echte Angebotslücke, denn bisher mussten Antragstellende mühsam zwischen Behörden, Botschaften und Beratungsstellen pendeln.

Die Resonanz sei überwiegend positiv, so das LSJV. Antragstellende lobten vor allem die zügige Bearbeitung und die gute Erreichbarkeit. „Wir bekommen sehr oft Dank für die Unterstützung“, sagt Acksteiner. Auch andere Bundesländer hätten sich bereits nach dem rheinland-pfälzischen Modell erkundigt. Ob es übernommen wird, sei offen. „Unsere Erfahrungen können aber als best practice für andere Länder dienen.“

Sollten weitere Bundesländer nachziehen, könnte dies einen erheblichen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten. Einheitliche Strukturen würden nicht nur Antragstellenden helfen, sondern auch Behörden entlasten. Für die Gesundheitsversorgung in Deutschland wäre das ein wichtiger Schritt – gerade angesichts des wachsenden Ärztemangels.

Damit positioniert sich Rheinland-Pfalz als Vorreiter in einem Feld, das für die Integration internationaler Fachkräfte von zentraler Bedeutung ist.

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