Marburger Bund: Ärztinnen und Ärzte brauchen feste Ruhezeiten

11 Oktober, 2021 - 08:30
Miriam Mirza
Ärzteteam in der Klinik

Am 14. Oktober startet eine erste Tarifrunde für Ärztinnen und Ärzte, die an kommunalen Krankenhäusern angestellt sind. Anlässlich dieses Termins hat der Marburger Bund seine Forderungen vorgelegt. Die zwei wichtigsten Forderungen beziehen sich auf die Entgelte sowie feste Ruhezeiten.

In Bezug auf die Bezahlung von Ärztinnen und Ärzten will der Marburger Bund 5,5 Prozent mehr Gehalt. Diese Regelung soll ab dem 1.10.2021 bei einer Laufzeit von einem Jahr gelten. Darüber hinaus soll nach dem Willen der Ärztevertretung eine Erhöhung des Zuschlags zum Rufbereitschaftsentgelt erfolgen.

Der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), die für die kommunalen Krankenhäuser verhandeln, beklagte, dass die Entgeltforderung Mehrkosten von rund 320 Millionen Euro die kommunalen Krankenhäuser bedeuten. Hinzu kämen weitere 100 Millionen Euro für die höhere Bereithaltepauschale, die der Marburger Bund in Abhängigkeit von der Verteilung der Dienste auf die Wochentage fordert.

Regelarbeitszeit soll künftig eingehalten werden

Weiterhin will der Marburger Bund Kliniken stärker in die Pflicht nehmen, Grenzen für Dienste außerhalb der Regelarbeitszeit einzuhalten. Dadurch soll erreicht werden, dass Ärztinnen und Ärzten tatsächlich die Ruhezeiten erhalten, die ihnen gesetzlich zustehen. Überschreitungen von Höchstgrenzen sollen nur im Notfall möglich sein.

Hintergrund der Forderung ist, dass für Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern seit 1. Januar 2020 ein Anspruch auf mindestens zwei arbeitsfreie Wochenenden im Monat (Freitag ab 21 Uhr bis Montag 5 Uhr) im Durchschnitt eines Kalenderhalbjahres besteht. An diesen Wochenenden darf keine regelmäßige Arbeit, Bereitschaft oder Rufbereitschaft geleistet werden. Eine Ausnahme bilden nur Fälle, in denen eine Gefährdung der Patientensicherheit droht. Dann sind über die Vorschrift hinausgehende Arbeitsleistungen zulässig. Die gleiche Ausnahme von der Regel gibt es auch bei der Begrenzung auf vier Bereitschaftsdienste im Monat.

Vertreter des Marburger Bundes kritisieren, dass die Arbeitgeber die vage Auslegung des Begriffs der Gefährdung der Patientensicherheit ausnutzen, um die arbeitsrechtlichen Vorgaben auszuhebeln. Deshalb müssten im Interesse der Ärztinnen und Ärzte und vor allem auch im Interesse der Patienten die Grenzen des Zulässigen noch klarer definiert werden.

Beschränkung der Wochenendarbeit und Rufbereitschaften

Der Plan der Ärztevertreter: In Zukunft sollen Ärztinnen und Ärzte nur im Notfall weitere Dienste leisten. Weiterhin soll die Durchschnittsbetrachtung bei der Höchstzahl der Dienste entfallen und als Bezugszeitraum soll anstatt des Kalenderhalbjahres der Kalendermonat festlegt werden. Dasselbe soll für Wochenendarbeit gelten. Nach Wunsch des Marburger Bundes sollen außer in Notfällen künftig nicht mehr als zwei Wochenenddienste zulässig sein.

Änderungen sind auch bei der Regelung der Rufbereitschaften geplant. Diese gelten – anders als der Bereitschaftsdienst – arbeitsrechtlich als Ruhezeit. Allerdings sei es inzwischen so, dass Ärztinnen und Ärzte nicht nur in Ausnahmefällen tätig werden, sondern liegengebliebene Arbeit erledigt werde. Arbeitgeber umgingen damit die Notwendigkeit, mehr Personal einzustellen, so Vertreter des Marburger Bunds. Das mache die für die Ruhezeit vorgesehene Erholung unmöglich, so die Kritiker. Darum die Forderung nach einer Kernruhezeit zwischen 0:00 Uhr und 6:00 Uhr. Fallen in diese Zeit Unterbrechungen der Ruhezeit, soll die Ruhezeit verlängert werden.

Vertreter der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) kritisierten die Forderungen als überzogen und nicht finanzierbar. Das spricht für längere Verhandlungen. Der zu verhandelnde Tarifvertrag gilt für rund 55.000 Ärztinnen und Ärzte in mehr als 500 kommunalen Krankenhäusern. Für die kommunalen Kliniken in Berlin existiert ein eigener Ärztetarifvertrag.

Weitere Informationen:

Die Forderungen des Marburger Bundes für die anstehende Tarifrunde finden Sie unter www.marburger-bund.de zum Download (pdf, 35 kB)

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