Schwanger im OP: Neue Möglichkeiten für Ärztinnen

13 April, 2026 - 08:25
Miriam Mirza
Dr. Lara Jacklin (li.), schwangere Assistenzärztin in der Klinik für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, und Dr. Sabine Ewerbeck, Stellvertretende Leiterin des Betriebsärztlichen Dienstes am UKHD.
Kein Stopp mehr vor dem OP-Saal: Dr. Lara Jacklin (li.), schwangere Assistenzärztin in der Klinik für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, und Dr. Sabine Ewerbeck, Stellvertretende Leiterin des Betriebsärztlichen Dienstes am UKHD.

Lange bedeutete eine Schwangerschaft für Ärztinnen in operativen Fächern das Ende ihrer Tätigkeit im OP. Neue Regelungen im Mutterschutzrecht und aktualisierte Bewertungen von Risiken ermöglichen inzwischen differenziertere Lösungen. Am Universitätsklinikum Heidelberg zeigt sich, wie schwangere Ärztinnen unter bestimmten Bedingungen weiterhin operieren können und warum das für Weiterbildung, Karriere und Kliniken gleichermaßen relevant ist.

Wenn eine Ärztin früher ihre Schwangerschaft meldete, war die Konsequenz in vielen Kliniken klar: Der Einsatz im Operationssaal endete sofort. Für Chirurginnen oder Ärztinnen in operativen Fächern konnte das erhebliche Folgen haben. Operationserfahrung ist ein zentraler Bestandteil der Weiterbildung. Fällt sie für mehrere Monate weg, verzögert sich die Facharzt-Anerkennung oder die operative Routine leidet. Inzwischen verändert sich diese Praxis.

Die Zahlen zeigen, warum das Thema zunehmend relevant ist. Am Universitätsklinikum Heidelberg arbeiteten rund 15.000 Menschen (Stand: 2025). Etwa zwei Drittel davon sind Frauen, mehr als 8.000 Beschäftigte befinden sich im gebärfähigen Alter. Jährlich werden rund 400 Schwangerschaften gemeldet, darunter etwa 100 Ärztinnen. „Die Medizin ist weiblich geworden“, sagt Dr. Sabine Ewerbeck, stellvertretende Leiterin des Betriebsärztlichen Dienstes am UKHD. Gleichzeitig habe lange eine Praxis gegolten, die für viele Ärztinnen problematisch war: „Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft war der Einsatz im OP häufig sofort beendet.“

Hintergrund: Das Mutterschutzgesetz

Durch das Mutterschutzgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungen für Mutter und Kind auszuschließen. In der Praxis wurde diese Verpflichtung jedoch häufig sehr streng ausgelegt. Viele Kliniken entschieden sich für pauschale Tätigkeitsverbote im Operationssaal, weil mögliche Risiken nicht individuell bewertet wurden.

Für Ärztinnen bedeutete das eine schwierige Situation. Operationen sind für die Weiterbildung entscheidend. Wer monatelang nicht operiert, verliert nicht nur Routine, sondern häufig auch wertvolle Ausbildungszeit. Viele Ärztinnen meldeten ihre Schwangerschaft deshalb erst spät. „Es war einfach nicht angenehm“, erinnert sich Ewerbeck. „Entweder man hat sich früh geoutet und durfte nicht mehr operieren oder man hat versucht, möglichst lange weiterzuarbeiten.“

Mit dem Mutterschutzgesetz von 2018 sollte eigentlich mehr Flexibilität entstehen. Das Gesetz formuliert jedoch zahlreiche Einschränkungen für Tätigkeiten während der Schwangerschaft. Dazu gehören etwa Nachtarbeit, Mehrarbeit, das Heben schwerer Lasten oder Tätigkeiten mit bestimmten Gefahrstoffen. Im OP schienen mehrere dieser Punkte gleichzeitig erfüllt zu sein. Auch der Kontakt mit potenziell infektiösem Blut oder das Tragen schwerer Röntgenschürzen wurde als problematisch bewertet.

Die Folge war, dass viele Behörden die Vorschriften sehr vorsichtig interpretierten. „Es ist natürlich einfacher, alles zu verbieten“, sagt Ewerbeck rückblickend. „Dann trägt man kein Risiko.“

Mutterschutz im OP: Rechtlicher Rahmen

Das Mutterschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen für schwangere Beschäftigte zu prüfen und zu minimieren. Maßgeblich ist dabei der Begriff der „unverantwortbaren Gefährdung“.
Eine Tätigkeit im Operationssaal ist möglich, wenn:

  • eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde
  • geeignete Schutzmaßnahmen umgesetzt sind
  • keine erhöhte Gefahr durch Gefahrstoffe, Infektionen oder Strahlung besteht
  • Arbeitszeiten den Vorgaben des Mutterschutzgesetzes entsprechen

Seit den neuen Empfehlungen des Ausschusses für Mutterschutz wird stärker zwischen tatsächlichen Risiken und pauschalen Annahmen unterschieden. Dadurch können schwangere Ärztinnen in vielen Fällen weiterhin operativ tätig bleiben.

Neue Regeln schaffen Klarheit

Der Wandel begann nicht in den Behörden, sondern in der Ärzteschaft selbst. Bereits 2015 gründeten junge Medizinerinnen die Initiative „Operieren in der Schwangerschaft“. Sie kritisierten die pauschalen Verbote und verwiesen auf wissenschaftliche Daten, nach denen viele der befürchteten Risiken deutlich geringer sind als lange angenommen. Mit Positionspapieren, Fachveröffentlichungen und öffentlichen Auftritten hielten sie das Thema in der Diskussion. „Diese Frauen waren unglaublich hartnäckig“, sagt Ewerbeck. „Sie haben keine Ruhe gegeben.“

Ein entscheidender Schritt erfolgte Anfang 2025. Der Ausschuss für Mutterschutz veröffentlichte neue Regelwerke für Tätigkeiten im Operationsbereich. Darin wird erstmals konkret beschrieben, unter welchen Bedingungen schwangere Frauen im OP arbeiten können.

Eine wichtige Rolle spielt die Neubewertung von Narkosegasen. Lange galt der Umgang mit inhalativen Anästhetika als potenziell problematisch. Eine Arbeitsgruppe kam jedoch zu dem Ergebnis, dass bei modernen OP-Bedingungen keine schädigende Wirkung nachgewiesen ist, sofern technische Voraussetzungen wie geeignete Lüftungssysteme eingehalten werden. Zusätzlich veröffentlichte der Ausschuss eine umfassende Mutterschutzinformation für Tätigkeiten im Operationssaal. Sie beschreibt praxisnah, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind und unter welchen Bedingungen eine Tätigkeit möglich ist.

Gefährdungsbeurteilung und Unterstützung durch die Klinik

Im Mittelpunkt steht die Gefährdungsbeurteilung. Jede Klinik muss zunächst analysieren, welche Risiken im jeweiligen Operationsbereich bestehen. Anschließend wird individuell geprüft, welche Tätigkeiten für eine schwangere Ärztin möglich sind.

Am Universitätsklinikum Heidelberg wurden dafür sämtliche operativen Fachbereiche systematisch durchgesehen. Chirurgie, Urologie, HNO, Gefäßchirurgie und Neurochirurgie wurden einzeln bewertet. „Ohne Gefährdungsbeurteilung darf nichts stattfinden“, erklärt Ewerbeck. Genau hier liege auch der Grund, warum viele Kliniken das Thema bisher nur zögerlich umsetzen. Die Analyse der Arbeitsbedingungen und die Dokumentation der Schutzmaßnahmen sind aufwendig.

Ein zentraler Begriff im Mutterschutzrecht ist dabei die sogenannte „unverantwortbare Gefährdung“. Darunter versteht man ein Risiko, dessen Eintritt möglicherweise unwahrscheinlich ist, dessen mögliche Folgen jedoch so schwerwiegend wären, dass es nicht akzeptiert werden kann. Gerade dieser Begriff führte in der Vergangenheit häufig zu sehr restriktiven Entscheidungen. Behörden interpretierten mögliche Risiken oft vorsorglich so, dass Tätigkeiten im OP grundsätzlich ausgeschlossen wurden.

Aus Sicht von Ewerbeck war diese Interpretation nicht immer nachvollziehbar. „Natürlich gibt es Risiken im Krankenhaus“, sagt sie. „Aber viele davon betreffen alle Beschäftigten gleichermaßen.“ Ein häufig genanntes Beispiel sind Nadelstichverletzungen. Am Universitätsklinikum Heidelberg werden pro Jahr rund 500 solcher Verletzungen gemeldet. Die tatsächlichen Infektionsübertragungen sind jedoch äußerst selten. Statistisch belegte berufliche Infektionen mit Hepatitis C oder HIV treten nur in sehr wenigen Fällen auf.

Genau hier liegt der entscheidende Punkt: Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt in zwei Schritten. Zunächst wird unabhängig von einer konkreten Schwangerschaft der gesamte Arbeitsbereich analysiert. Erst danach folgt die individuelle Bewertung für die einzelne Ärztin. Dabei wird geprüft, welche Tätigkeiten im konkreten Fall möglich sind und welche Einschränkungen sinnvoll sind. Dieses Verfahren ermöglicht deutlich flexiblere Lösungen als frühere pauschale Verbote.

Schwangerschaft im OP: Was heute möglich ist

Schwangere Ärztinnen können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin im Operationssaal arbeiten. Grundlage ist das Mutterschutzgesetz, das eine individuelle Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes vorsieht.
Wichtige Voraussetzungen sind:

  • Eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen OP-Bereich
  • Technische Schutzmaßnahmen, etwa funktionierende Lüftungssysteme im OP
  • Keine unverantwortbare Gefährdung durch Infektionsrisiken oder Strahlenbelastung
  • Anpassungen bei körperlich belastenden Tätigkeiten, etwa beim Heben schwerer Lasten
  • Die freiwillige Entscheidung der Ärztin, weiterhin im OP tätig zu sein

Neue Empfehlungen des Ausschusses für Mutterschutz aus dem Jahr 2025 präzisieren erstmals, unter welchen Bedingungen Tätigkeiten im Operationssaal möglich sind. Ziel ist es, pauschale Tätigkeitsverbote zu vermeiden und individuelle Lösungen zu ermöglichen.

OP-Pause als Karrierehindernis

Ein weiterer Aspekt betrifft die unterschiedlichen Berufsgruppen im OP. Während für Ärztinnen häufig die operative Weiterbildung im Vordergrund steht, haben Pflegekräfte oft andere berufliche Perspektiven. „Die Ziele sind einfach unterschiedlich“, sagt Ewerbeck. Für viele Ärztinnen bedeutet eine längere Unterbrechung im OP eine spürbare Verzögerung ihrer Karriere. Gerade in chirurgischen Fächern kann jede verlorene Zeit in der Weiterbildung relevant sein.

Gleichzeitig betont Ewerbeck, dass die Entscheidung freiwillig bleiben müsse. Nicht jede schwangere Ärztin möchte im OP arbeiten. Manche fühlen sich mit einer anderen Tätigkeit während der Schwangerschaft wohler. „Das Wichtigste ist die Wahlfreiheit“, sagt sie. „Niemand soll gezwungen werden. Aber wer weiterarbeiten möchte, sollte diese Möglichkeit haben.“

Neue Erwartungen an Arbeitgeber

Die Hürden waren beträchtlich. Dennoch hat sich die Arbeit gelohnt. Nach Angaben von Ewerbeck haben bislang rund 15 schwangere Ärztinnen am Universitätsklinikum Heidelberg weiterhin operiert. Gemessen an den insgesamt etwa 90 schwangeren Ärztinnen pro Jahr ist das zwar nur ein Teil, doch die Möglichkeit allein verändert bereits viel. „Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit“, betont Ewerbeck. Viele Ärztinnen könnten sehr gut selbst einschätzen, was sie sich zutrauen.

Die neuen Regelungen ermöglichen es erstmals, individuelle Lösungen zu finden. Gleichzeitig profitieren auch Kliniken davon. In Zeiten des Fachkräftemangels spielt die Frage, wie Einrichtungen mit Schwangerschaft umgehen, eine zunehmende Rolle bei der Arbeitgeberwahl.

„Ärztinnen schauen sehr genau hin, wie Kliniken mit solchen Situationen umgehen“, sagt Ewerbeck. Häuser, die flexible Lösungen anbieten, können dadurch attraktiver werden. Für Ewerbeck ist das ein wichtiger Schritt. „Die Regeln sind jetzt da“, sagt sie. „Die Kliniken müssen sie nur noch umsetzen.“

FAQ: Schwangerschaft im Operationssaal

Dürfen schwangere Ärztinnen im Operationssaal arbeiten?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Tätigkeit im Operationssaal während der Schwangerschaft möglich. Entscheidend ist eine individuelle Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes nach dem Mutterschutzgesetz. Wenn technische Schutzmaßnahmen vorhanden sind und keine unverantwortbare Gefährdung besteht, kann eine schwangere Ärztin weiterhin operieren.

Was hat sich im Mutterschutz für Ärztinnen verändert?

Lange führten Schwangerschaften in operativen Fächern automatisch zu einem Tätigkeitsverbot im OP. Neue Regelwerke des Ausschusses für Mutterschutz präzisieren seit 2025, unter welchen Bedingungen eine Tätigkeit im Operationssaal möglich ist. Damit werden pauschale Verbote zunehmend durch individuelle Bewertungen ersetzt.

Welche Risiken werden im OP besonders geprüft?

Bei der Gefährdungsbeurteilung werden unter anderem der Umgang mit Narkosegasen, mögliche Infektionsrisiken, Strahlenbelastung sowie körperliche Belastungen bewertet. Studien zeigen, dass unter modernen OP-Bedingungen viele Risiken geringer sind als lange angenommen, sofern geeignete Schutzmaßnahmen vorhanden sind.

Warum ist das Thema für Ärztinnen besonders relevant?

Operationserfahrung ist ein zentraler Bestandteil der fachärztlichen Weiterbildung in chirurgischen Fächern. Längere Tätigkeitsverbote im OP können die Weiterbildung verzögern und operative Routine beeinträchtigen.

Welche Rolle spielt das Thema für Krankenhäuser?

Der Umgang mit Schwangerschaften im OP wird für Ärztinnen zunehmend zu einem Faktor bei der Wahl des Arbeitgebers. Kliniken, die individuelle Lösungen ermöglichen, können im Wettbewerb um Fachkräfte attraktiver werden.

 

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