Zusatz-Weiterbildung Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie: Dauer, Inhalte, Voraussetzungen

10 Mai, 2024 - 08:48
Stefanie Hanke
Patientin bei einer Gynäkologin

Eine wichtige Aufgabe von Gynäkologinnen und Gynäkologen sind Abstrich-Untersuchungen zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs. Dafür gibt es die Zusatz-Weiterbildung Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie. Wie die Weiterbildung abläuft und welche Voraussetzungen es dafür gibt, erfahren Sie im Beitrag.

Auf einen Blick: Zusatz-Weiterbildung Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie

  • Definition: Die Zusatz-Weiterbildung Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie befasst sich mit der Durchführung und Befundung gynäkologischer Abstrichuntersuchungen zur Früherkennung des Gebärmutterhalskrebses einschließlich der daran durchgeführten Nachweise von HPV-Typen.
  • Voraussetzungen: Facharztanerkennung Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Dauer: keine vorgeschriebene Weiterbildungsdauer
  • Anzahl: In Deutschland sind bisher nur 90 Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie“ bei den Kammern registriert. Davon sind 79 berufstätig.

Viele Frauen suchen regelmäßig ihren Gynäkologen oder ihre Gynäkologin auf. Häufig ist der Grund die Krebsvorsorge: Dazu zählt neben der Abtast-Untersuchung zur Früherkennung von Brustkrebs auch die Abstrich-Untersuchungen zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs.

Heutzutage gibt es zwei verschiedene Methoden der Untersuchung:

  • Der sogenannte Pap-Test wurde nach seinem Entwickler, dem griechischen Arzt George Papanicolaou benannt. Hierbei wird vom Gebärmutterhals der Patientin eine Gewebeprobe entnommen und im Labor zytologisch auf Zellveränderungen untersucht.
  • Beim HPV-Test wird darüber hinaus untersucht, ob sich in der Probe Erbgut von Humanen Papillomviren (HPV) nachweisen lässt.

Frauen im Alter von 20 bis 34 Jahren haben jährlich Anspruch auf einen Pap-Test und eine gynäkologische Tastuntersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs. Ab 35 Jahre findet diese Untersuchung nur noch alle drei Jahre statt, allerdings dann in Kombination mit einem HPV-Test.

Humane Papillomviren: Maßgeblich beteiligt am Entstehen von Gebärmutterhalskrebs

HPV sind eine Gruppe von Viren, die durch sexuellen Kontakt übertragen werden können. Es gibt mehr als 100 verschiedene Arten von HPV, von denen einige harmlos sind und keine Symptome verursachen. Andere HPV-Typen werden als Hochrisiko-HPV-Typen bezeichnet. Diese Viren können bei Frauen Gebärmutterhalskrebs auslösen und bei Männern Peniskrebs verursachen. Darüber hinaus können sie auch andere Krebsarten im Genitalbereich sowie im Rachen- und Mundbereich hervorrufen. Gegen HPV gibt es eine Schutzimpfung, die von der STIKO für Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren empfohlen wird.

Der Pap-Test zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs wurde in Deutschland 1970 eingeführt. Damit zählt er zu den ältesten Maßnahmen der Krebsfrüherkennung. Seither ist die Zahl neu diagnostizierter Fälle von Gebärmutterhalskrebs deutlich gesunken.

Untersuchungsmethode aus dem Bereich der Pathologie

Da es sich bei der Abstrich-Untersuchung um eine Gewebe-Untersuchung im Labor handelt, gehört die Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie eigentlich in den Bereich Pathologie und ist Bestandteil dieser Facharzt-Weiterbildung. Niedergelassene Gynäkologinnen und Gynäkologen, die die Proben selbst untersuchen wollen, statt sie in ein externes Labor zu schicken, können sich mit der Zusatz-Weiterbildung auf diesem Gebiet qualifizieren. Das hat den Vorteil, dass sie direkt wissen, zu welcher Patientin eine Probe gehört. Damit können sie eventuelle Befunde direkt mit anderen Informationen wie beispielsweise bestimmten Vorerkrankungen einer Patientin abgleichen.
 


Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie: Die Zusatz-Weiterbildung im Überblick

Dauer der Weiterbildung

Es gibt keine festgelegte Weiterbildungsdauer. Die Weiterbildung ist abgeschlossen, wenn alle inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Inhalte der Weiterbildung

  • Sachgerechte Abstrichentnahme
  • Aufbereitung des Präparates
  • Erkennung, Bewertung und Steuerung von Einflussgrößen und Störfaktoren auf die Untersuchungsergebnisse
  • Begutachtung und Klassifizierung des Zellausstriches einschließlich Befunderstellung (Richtzahl: 5.000), davon
    • bei Zervixkarzinomen und deren Vorstufen (Richtzahl: 200)
  • HPV-Testung
  • Sequenzspezifischer DNA- und/oder mRNA-Nachweis von High-Risk-HPV-Typen aus Zervix-/Vaginalmaterial, ggf. mit Aufbereitung und/oder Amplifikation, einschließlich Befunderstellung und Abgleich mit morphologischem Befund (Richtzahl: 200)
  • Prognose- und diagnoserelevante Marker für das Zervixkarzinom und seine Vorstufen einschließlich ihrer Aufbereitung
  • Zytologische Untersuchung unter Anwendung immunzytochemischer Sonderverfahren einschließlich Abgleich mit morphologischem Befund (Richtzahl: 200)

Quellen: Musterweiterbildungsordnung 2018 der Bundesärztekammer, Ärztestatistik der Bundesärztekammer 2023

Das könnte Sie auch interessieren: