Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie: Dauer, Inhalte, Voraussetzungen

24 Mai, 2023 - 07:53
Marie Jacqueline Tanase
Junge weinende Frau bei der Psychotherapie

Die Psychotherapie beschäftigt sich mit der Behandlung psychischer Erkrankungen. Wer sich in seiner Facharzt-Weiterbildung für die Gebiete Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Psychosomatische Medizin entscheidet, wird gleichzeitig auch in der Psychotherapie weitergebildet. Für Ärztinnen und Ärzte anderer Fachrichtungen gibt es eine Zusatz-Weiterbildung.

Auf einen Blick: Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie

  • Definition: Unter Psychotherapie versteht man bestimmte Verfahren zur Heilung oder Linderung von Störungen im psychischen Bereich, in den sozialen Beziehungen und im Verhalten. Dabei können verschiedene Therapieformen zum Einsatz kommen.
  • Voraussetzungen: Die Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
  • Dauer: Die Dauer ist in der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer nicht vorgeschrieben. Sie kann sich je nach Bundesland und Fachrichtung unterscheiden.
  • Anzahl der Ärzte: In Deutschland sind 17.839 Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung "Psychotherapie" bei den Kammern registriert (2022).

In Deutschland erfüllt mehr als jeder vierte Erwachsene im Zeitraum eines Jahres die Kriterien einer psychischen Erkrankung, die mit einer Psychotherapie behandelt werden kann. Dazu zählen beispielsweise Depressionen, Ängste, Essstörungen, aber auch Zwänge oder psychosomatische Erkrankungen. Eine Psychotherapie kann aber auch als Ergänzung zu medizinischen Behandlungen herangezogen werden. Ziele der Psychotherapie sind die Verbesserung der Lebensqualität der Patientinnen und Patienten, indem die Symptome psychischer Störungen verringert oder ganz beseitigt werden.

Wer bin ich nach der Weiterbildung?

Psychotherapeut, Psychiater oder doch Psychologe? Drei Begriffe mit verschiedenen Bedeutungen:

  • Psychiaterinnen und Psychiater haben nach Abschluss des Medizinstudiums auch eine mehrjährige Facharztausbildung in einer medizinischen Einrichtung absolviert. Neben Kenntnissen über die Entstehung und den Verlaufsformen von Krankheiten erlernen sie die Behandlung mit Hilfe von Medikamenten. Zur Facharzt-Weiterbildung gehört auch der Bereich Psychotherapie.
     
  • Psychologinnen und Psychologen hingegen verfügen über einen Hochschulabschluss im Fach Psychologie. Im Anschluss können sie psychotherapeutische Ausbildung absolvieren, die drei bis fünf Jahre dauert. Während des Studiums können sie sich auch auf Schwerpunkte spezialisieren, wie z.B. klinische Psychologie oder psychologische Behandlungsmethoden.
     
  • Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können einen unterschiedlichen Hintergrund haben. So gibt es ärztliche Psychotherapeuten und psychologische Psychotherapeuten, aber auch Pädagoginnen und Pädagogen, die neben ihrem Beruf eine psychotherapeutische Zusatzausbildung absolviert haben. Das ermöglicht ihnen, Kinder, Jugendliche und Erwachsene entsprechend zu behandeln.

Verschiedene Verfahren der Psychotherapie

Es gibt verschiedene psychotherapeutische Verfahren, die in der Zusatz-Weiterbildung erlernt werden können. Je nach Diagnose kann für die Patientinnen und Patienten eine andere Form sinnvoll sein:

  • Verhaltenstherapie: Bei Konfliktsituationen, psychischen Erkrankungen oder Störungsbildern findet die Verhaltenstherapie ihren Einsatz. Hier geht man davon aus, dass erlernte Verhaltensweisen auch wieder verlernt werden können. Dabei versteht man unter Verhalten nicht nur körperlich sichtbare Reaktionen, sondern auch Gefühle, Gedanken und Motive. Der Therapeut oder die Therapeutin erarbeitet zusammen mit dem Patienten oder der Patientin neue Verhaltens- und Erlebensmuster aus, welche anhand verschiedener Methoden eingeübt werden. Das Ziel der Therapie ist es, die negativen Verhaltensweisen durch positive zu ersetzten. Typische Anwendungsgebiete sind Angststörungen, Depressionen, Psychosen, Essstörungen, Suchterkrankungen und Zwangsstörungen.
     
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist eine Weiterentwicklung der Psychoanalyse. Sie beschäftigt sich mit der Lösung von seelischen Problemen, indem man Auslöser aus der Vergangenheit aufarbeitet. Der Therapeut oder die Therapeutin konzentriert sich hier auf die wichtigsten Konflikte, auch vergangene Konflikte werden aufgegriffen. Dabei bleibt der Fokus aber in der Gegenwart. Davon ausgehend werden unbewusste Motive und Beziehungskonflikte bearbeitet, die die Ursache für die aktuellen Beschwerden sein können. Im Vergleich zur klassischen Psychoanalyse hat der Therapeut oder die Therapeutin hier eine aktive und stark intervenierende Rolle. Typische Anwendungsgebiete sind akute Depressionen, PTBS, Panikstörungen und Borderline-Persönlichkeitsstörungen.
     
  • Systemische Psychotherapie: Die systemische Therapie findet ihren Ursprung in der Familientherapie, kann aber auch im Einzelsetting stattfinden. Hier werden der Mensch und seine Umgebung als Teil eines Systems angesehen, welche im unmittelbaren Zusammenhang stehen. Das kann Auswirkungen auf die psychische Gesundheit haben, da sich gestörte Beziehungen oder schlechte Kommunikationen im System nachteilig auf den Menschen auswirken können. Im Unterschied zu anderen Therapieformen liegt der Fokus allerdings nicht darauf, die Faktoren ausfindig zu machen, die den Menschen krank machen. Die systemische Therapie geht davon aus, dass diese Störungen einen Sinn erfüllen. Unter Verwendung von zirkulären Fragen und Frage- und Interventionstechniken verfolgt der Therapeut oder die Therapeutin das Ziel, das Problem und die Sicht darauf zu erkennen und eine neue Sichtweise und Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen. Typische Anwendungsbereiche sind Angststörungen, Zwangsstörungen, Schizophrenie, Unipolare depressive Störungen, Essstörungen, Substanzkonsumstörungen.

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Psychotherapeut werden: Die Zusatz-Weiterbildung im Überblick

Dauer der Weiterbildung

Die Dauer ist in der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer nicht vorgeschrieben. Sie kann sich je nach Bundesland und Fachrichtung unterscheiden.

Als Richtwert können folgende Mindestanforderungen aus der (Muster-)Weiterbildungsordnung einen Überblick geben:

  • 140 Stunden Theorieunterricht
  • 240 Stunden Behandlung unter Supervision
  • 150 Stunden Selbsterfahrung

  • 16 Stunden Entspannungsverfahren

Inhalte der Weiterbildung

Übergreifende Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie

  • Situationsangepasste Kommunikation; bei Kindern und Jugendlichen auch unter Nutzung nonverbaler Kommunikationsmittel, z. B. Spiel
  • Einbeziehung der relevanten Bezugspersonen und des sozialen Umfeldes in dem jeweils gewählten Psychotherapieverfahren einschließlich Akuttherapie, interdisziplinäre Kooperation

Krankheitslehre und Diagnostik

  • Psychopathologie und allgemeine psychiatrische und psychosomatische Krankheitslehre unter Berücksichtigung der Altersgruppen, des psychosozialen Kontexts sowie der psychotherapeutischen Aspekte einschließlich
    • psychodynamischer und verhaltenstherapeutischer Konzepte zur Ätiologie und Behandlung
    • Entwicklungspsychologie
    • Lernpsychologie
    • Psychologie der Beziehungen und Systeme
    • Persönlichkeitslehre
    • Neurobiologie
    • Grundlagen von Motivation, Emotion, Kognition, Krankheitsverarbeitung, Bewältigungstrategien und Salutogenese
  • Wissenschaftlich anerkannte Psychotherapieverfahren und Psychotherapiemethoden
  • Methoden der psychotherapeutischen Anamneseerhebung in den verschiedenen Verfahren und Altersgruppen
  • Psychiatrische, psychosomatische oder kinder- und jugendpsychiatrische Untersuchungen in Fällen (Richtwert: 30), davon
    • Anamnese einschließlich psychopathologischer Befunderhebung
    • differentialdiagnostische Einschätzung bezüglich krankheitswertiger psychischer bzw. somatischer/hirnorganischer Störung einschließlich Dokumentation
    • Indikationsstellung zur Einzelpsychotherapie, zur Gruppenpsychotherapie, zu sozialpsychiatrischen Maßnahmen, zur Psychopharmakotherapie, zur somatischen Abklärung, zu stationärer und/oder rehabilitativer Behandlung
  • Psychiatrisch, psychosomatisch oder kinder- und jugendpsychiatrisch geleitete kasuistisch technische Fallbesprechungen in Doppelstunden (Richtwert: 30)
  • Psychotherapeutische Anamnesen in dem jeweils gewählten Verfahren,
    • ENTWEDER im psychodynamischen/tiefenpsychologischen Verfahren
    • ODER im verhaltenstherapeutischen Verfahren
    • ODER im Verfahren der systemischen Therapie
  • Theorieseminare zur Krankheitslehre und Diagnostik in Stunden (Richtwert: 70)
  • Untersuchungen unter Supervision in Fällen; bei Kindern und Jugendlichen einschließlich Entwicklungs- und Intelligenzuntersuchungen (Richtwert: 20)
  • Differentielle Indikationsstellung in den verschiedenen psychotherapeutischen Verfahren
  • Methoden der Psychodiagnostik bezogen auf die verschiedenen Altersgruppen

Therapie

  • Grundlagen der wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren unter Berücksichtigung der Altersgruppen und des psychosozialen Kontexts
    • psychoedukative, systemische und störungsorientierte Methoden und Entspannungsverfahren
    • tiefenpsychologisch/psychodynamische Verfahren und verhaltenstherapeutische Verfahren in Einzel-, Gruppen- und Kombinationsbehandlungen
  • Grundlagen der Psychopharmakotherapie
  • Durchführung wissenschaftlich anerkannter Psychotherapieverfahren und Methoden,
    • ENTWEDER im psychodynamischen/tiefenpsychologischen Verfahren
    • ODER im verhaltenstherapeutischen Verfahren
    • ODER im Verfahren der systemischen Therapie (Einzel-, Paar- oder Familientherapie) unter Berücksichtigung psychoedukativer Gesichtspunkte und Psychopharmakotherapie
  • Theorieseminare in Stunden (Richtwert: 70)
  • Einzelpsychotherapie (bei systemischer Therapie auch Paar- und Familientherapie) unter Supervision in dem jeweils gewählten Verfahren einschließlich Akuttherapie mit insgesamt 240 Stunden in Fällen (Richtwert: 6)
  • Gruppenpsychotherapie unter Supervision in dem jeweils gewählten Verfahren mit 3 bis 9 Teilnehmern
  • Entspannungsverfahren in Doppelstunden, z. B. Autogenes Training, progressive Muskelentspannung, Achtsamkeitstraining, Hypnose (Richtwert: 16)
  • Umgang mit psychischen Krisen einschließlich Einschätzung von Selbst- und Fremdgefährdung, Suizidalität, akuten Belastungsreaktionen, Panikattacken, dissoziativen und psychotischen Zuständen in Fällen (Richtwert: 10)

Selbsterfahrung

  • Selbsterfahrung zur Stärkung personaler und Beziehungskompetenzen, welche im gleichen psychotherapeutischen Verfahren erfolgen muss, in welchem die Psychotherapiestunden geleistet werden
    • ENTWEDER im psychodynamischen/tiefenpsychologischen Verfahren in Einzel- und Gruppenselbsterfahrung in Stunden (Richtwert: 150), davon

      • in einer kontinuierlichen Gruppe in Doppelstunden (Richtwert: 40)
      • in Einzelselbsterfahrung (Richtwert: 70)
    • ODER im verhaltenstherapeutischen Verfahren in Einzel- und Gruppenselbsterfahrung in Stunden (Richtwert: 150), davon
      • Gruppenselbsterfahrung in Doppelstunden (Richtwert: 40)
    • ODER im Verfahren der systemischen Therapie in Einzel- und Gruppenselbsterfahrung in Stunden (Richtwert: 150), davon
      • Gruppenselbsterfahrung in Doppelstunden (Richtwert: 40)
  • Balintgruppenarbeit oder interaktionsbezogene Fallarbeit in Doppelstunden (Richtwert: 35)

Quellen: Musterweiterbildungsordnung 2018 der Bundesärztekammer, Ärztestatistik der Bundesärztekammer 2022, Berufsverband Deutscher Psychiater e.V. (BVDP), Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland (BKJPP) e. V.

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