Gehalt als Oberarzt oder -ärztin: Das können Sie verdienen

23 August, 2023 - 11:13
Stefanie Hanke
Erfahrener Arzt, Kollegen im Hintergrund

Als Oberarzt oder Oberärztin sind Sie nicht nur für die Patientenversorgung zuständig, sondern übernehmen auch Führungsaufgaben – vergleichbar mit einem Abteilungsleiter. Welches Gehalt Sie für diese anspruchsvolle Aufgabe erwarten können, verraten wir Ihnen im Beitrag.
 


Auf einen Blick: Was verdient ein Oberarzt / eine Oberärztin?

Gehaltsstufe: Gehaltsspanne: Durchschnittsgehalt:

Oberarzt (1. Jahr)

7.954 Euro – 8.935 Euro

8.373 Euro

Oberarzt (4. Jahr)

8.367 Euro – 9.455 Euro

8.810 Euro

Oberarzt (7. Jahr)

8.817 Euro – 10.195 Euro

9.444 Euro

Oberärztin oder -arzt werden für fast jeden dritten Nachwuchsmediziner ist das ein langfristiges berufliches Ziel. Das geht aus der Absolventenbefragung hervor, die die Landesärztekammer Hessen alljährlich durchführt. Doch was macht die Oberarztposition so attraktiv? Neben der Möglichkeit, als Oberarzt oder -ärztin den Stationsbetrieb mitzugestalten und andere Ärztinnen und Ärzte zu führen, spielt sicher auch das Gehalt eine Rolle. Aber was verdient ein Oberarzt bzw. eine Oberärztin genau?

Die Gehälter für Oberärzte und -ärztinnen sind in der Regel durch einen Tarifvertrag geregelt. Zwischen verschiedenen Arbeitgebern gibt es da Unterschiede. Bei der Einstellung als Oberarzt können Sie mit einem Verdienst zwischen circa 7.950 Euro und 8.935 Euro rechnen. Aber Achtung: Auch, wenn aktuell bestimmte Träger mehr zahlen als andere, kann sich das durch die nächste Tarifrunde schnell ändern.

Einstiegsgehalt als Oberarzt oder -ärztin (1. Jahr)

Mit zunehmender Berufserfahrung steigt der Verdienst dann weiter an. Ab dem 7. Jahr als Oberarzt oder Oberärztin ist ein monatliches Gehalt von mehr als 9.000 oder sogar 10.000 Euro möglich.

Gehalt als Oberarzt oder -ärztin (7. Jahr)

 

Bei den angegebenen Monatsgehältern nach Tarif handelt es sich allerdings nur um das Grundgehalt: Durch Bonusvereinbarungen, Poolbeteiligungen, Dienste und andere Zulagen kann dieser Betrag noch deutlich ansteigen.

Der außertarifliche Bereich

Mit steigender Berufserfahrung werden allerdings viele Oberärztinnen und Oberärzte nicht mehr nach Tarifvertrag bezahlt: Sie werden in den außertariflichen Bereich eingruppiert und bekommen damit eine höhere Vergütung als im Tarifvertrag festgelegt. Das heißt: Das außertarifliche Oberarzt-Gehalt wird individuell festgelegt, genau wie das Chefarzt-Gehalt. Was man mit einem außertariflichen Vertrag als Oberarzt oder Oberärztin verdienen kann, ist in der Regel Verhandlungssache. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels gibt es hier einen gewissen Spielraum: Die Kliniken versuchen über attraktive Gehälter und Konditionen, Ärztinnen und Ärzte zu gewinnen und an sich zu binden.

Für eine Bezahlung im außertariflichen Bereich wird zwischen Oberarzt / Oberärztin und Klinik ein Individualarbeitsvertrag geschlossen (vgl. LAG Köln, Beschluss vom 20.06.2005 zu Az. 2 TaBV 9/05). In diesen Verträgen wird üblicherweise eine Fixvergütung festgelegt, die oberhalb der höchsten Entgeltgruppe liegt. Dieses feste Gehalt kann durch über- und außertarifliche Zulagen ergänzt werden.

Viele Tarifverträge legen mit einem sogenannten Abstandsgebot fest, dass die Vergütung beispielsweise 20 Prozent über dem höchsten Tarifgehalt liegen muss, um als außertariflich zu gelten. Bei den gängigen Tarifverträgen des Marburger Bundes gibt es diese Regelung aber nicht. Daher sollten Sie im Einzelfall prüfen, welche Konditionen Ihnen vom Arbeitgeber angeboten werden: Denn auch die Arbeitsbedingungen der außertariflichen Angestellten werden im Tarifvertrag nicht festgelegt.

Quellen: Marburger Bund, Tarifverträge, Fachinformationsystem Kirchenrecht (Stand August 2023)
 


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