
Wer nach der erfolgreichen Approbation eine Facharzt-Weiterbildung auf dem Gebiet der Chirurgie anstrebt, hat die Wahl: Insgesamt gibt es acht unterschiedliche Berufsbezeichnungen innerhalb dieses Spezialgebiets, die man nach abgeschlossener Weiterbildung erhalten kann.
Definition: Spezialgebiet Chirurgie
Schlägt man im Pschyrembel unter „Chirurgie“ nach, erfährt man dort, dass sie das medizinische Fachgebiet zur Erkennung und Behandlung von Erkrankungen, das neben konservativen (mechanische, physikalische, pharmakologische) besonders operative Verfahren zur kausalen Therapie organischer Erkrankungen oder zur Verkürzung des Heilungsverlaufs bzw. Verbesserung des funktionellen Ergebnisses umfasst.
Insgesamt gibt es aktuell acht Berufsbezeichnungen innerhalb der Chirurgie, zu deren Erlangung eine abgeschlossene fachärztliche Weiterbildung Voraussetzung ist:
Facharzt/Fachärztin für Allgemeinchirurgie
Facharzt/Fachärztin für Gefäßchirurgie
Facharzt/Fachärztin für Herzchirurgie
Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendchirurgie
Facharzt/Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie
Facharzt/Fachärztin für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
Facharzt/Fachärztin für Thoraxchirurgie
Facharzt/Fachärztin für Viszeralchirurgie
Sie unterscheiden sich nicht nur im Namen, sondern auch in ihren teilgebietsspezifischen Schwerpunkten während der Ausbildung. Deren Inhalte sind in der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer aufgeführt. Sie können jedoch je nach Kammerbezirk variieren, da diesen in Deutschland die Ausbildungshoheit unterliegt.
Gebietsdefinition:
Das Gebiet Chirurgie umfasst die Vorbeugung, Erkennung, konservative und operative Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation von chirurgischen Erkrankungen, Verletzungen und Verletzungsfolgen sowie angeborenen und erworbenen Formveränderungen und Fehlbildungen der Gefäße, der inneren Organe einschließlich des Herzens, der Stütz- und Bewegungsorgane sowie der Wiederherstellungs- und Transplantationschirurgie.
Facharzt/Fachärztin für Allgemeinchirurgie (Allgemeinchirurg/Allgemeinchirurgin)
Weiterbildungszeit (laut Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer):
72 Monate im Gebiet Chirurgie unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon
• müssen 18 Monate in Orthopädie und Unfallchirurgie abgeleistet werden
• müssen 18 Monate in Viszeralchirurgie abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in der Notfallaufnahme abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in der Intensivmedizin abgeleistet werden
Facharzt/Fachärztin für Gefäßchirurgie (Gefäßchirurg/Gefäßchirurgin)
Weiterbildungszeit (laut Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer):
72 Monate im Gebiet Chirurgie unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon
• müssen 48 Monate in Gefäßchirurgie abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in der Notfallaufnahme abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in der Intensivmedizin abgeleistet werden
- können zum Kompetenzerwerb bis zu 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten erfolgen
Facharzt/Fachärztin für Herzchirurgie (Herzchirurg/Herzchirurgin)
Weiterbildungszeit (laut Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer):
72 Monate im Gebiet Chirurgie unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon
• müssen 48 Monate in Herzchirurgie abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in der Notfallaufnahme abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in der Intensivmedizin abgeleistet werden
- können zum Kompetenzerwerb bis zu 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten erfolgen
Facharzt/Fachärztin für Kinder- und Jugendchirurgie (Kinder- und Jugendchirurg/Kinder- und Jugendchirurgin)
Weiterbildungszeit (laut Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer):
72 Monate im Gebiet Chirurgie unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon
• müssen 48 Monate in Kinder- und Jugendchirurgie abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in der Notfallaufnahme abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in der intensivmedizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen abgeleistet werden
- können zum Kompetenzerwerb bis zu 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten erfolgen
Facharzt/Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie (Orthopäde und Unfallchirurg/Orthopädin und Unfallchirurgin)
Weiterbildungszeit (laut Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer):
72 Monate im Gebiet Chirurgie unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon
• müssen 48 Monate in Orthopädie und Unfallchirurgie abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in der Notfallaufnahme abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in der Intensivmedizin abgeleistet werden
- können zum Kompetenzerwerb bis zu 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten erfolgen
Facharzt/Fachärztin für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (Plastischer, Rekonstruktiver und Ästhetischer Chirurg/Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgin)
Weiterbildungszeit (laut Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer):
72 Monate im Gebiet Chirurgie unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon
• müssen 48 Monate in Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in der Notfallaufnahme abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in der Intensivmedizin abgeleistet werden
- können zum Kompetenzerwerb bis zu 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten erfolgen
Facharzt/Fachärztin für Thoraxchirurgie (Thoraxchirurg/Thoraxchirurgin)
Weiterbildungszeit (laut Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer):
72 Monate im Gebiet Chirurgie unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon
• müssen 48 Monate in Thoraxchirurgie abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in der Notfallaufnahme abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in der Intensivmedizin abgeleistet werden
- können zum Kompetenzerwerb bis zu 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten erfolgen
Facharzt/Fachärztin für Viszeralchirurgie (Viszeralchirurg/Viszeralchirurgin)
Weiterbildungszeit (laut Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer):
72 Monate im Gebiet Chirurgie unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon
• müssen 48 Monate in Viszeralchirurgie abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in der Notfallaufnahme abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in der Intensivmedizin abgeleistet werden
- können zum Kompetenzerwerb bis zu 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten erfolgen
Quellen: Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer 2018; Willibald Pschyrembel: Klinisches Wörterbuch.