Facharzt-Weiterbildung Innere Medizin: Diese Möglichkeiten gibt es

10 Dezember, 2020 - 07:54
Daniel Deininger
Älterer Arzt und junge, freundliche Ärztin
Die Innere Medizin teilt sich in mehrere Teilgebiete auf

Wer nach der erfolgreichen Approbation eine Facharzt-Weiterbildung auf dem Gebiet der Inneren Medizin anstrebt, muss sich entscheiden: Insgesamt gibt es neun unterschiedliche Berufsbezeichnungen innerhalb dieses Spezialgebietes, die man nach abgeschlossener Weiterbildung erhalten kann.

Definition: Spezialgebiet Innere Medizin

Schlägt man im Pschyrembel unter „Innere Medizin“ nach, erfährt man dort, dass sie das Spezialgebiet der Humanmedizin ist, das sich mit Prävention, Diagnostik, konservativer Therapie und Rehabilitation der Krankheiten innerer Organe befasst. Ähnlich wie die Chirurgie unterteilt sich die Innere Medizin in mehrere Teilgebiete.

Insgesamt gibt es aktuell neun Berufsbezeichnungen innerhalb der Inneren Medizin, zu deren Erlangung eine abgeschlossene fachärztliche Weiterbildung Voraussetzung ist:
 


Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin

Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Angiologie

Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie

Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Gastroenterologie

Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie

Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Kardiologie

Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Nephrologie

Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Pneumologie

Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Rheumatologie
 


Sie unterscheiden sich nicht nur im Namen, sondern auch in ihren teilgebietsspezifischen Schwerpunkten während der Ausbildung. Deren Inhalte sind in der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer aufgeführt. Sie können jedoch je nach Kammerbezirk variieren, da diesen in Deutschland die Ausbildungshoheit unterliegt.

Gebietsdefinition Innere Medizin (laut Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer):

Das Gebiet Innere Medizin umfasst die Vorbeugung, (Früh-)Erkennung, konservative und interventionelle Behandlung sowie Rehabilitation und Nachsorge der Gesundheitsstörungen einschließlich geriatrischer Krankheiten und Erkrankungen der Atmungsorgane, des Herzens und Kreislaufs, der Verdauungsorgane, der Nieren und ableitenden Harnwege, des Blutes und der blutbildenden Organe, des Gefäßsystems, des Stoffwechsels und der inneren Sekretion, des Immunsystems, des Stütz- und Bindegewebes, der Infektionskrankheiten und Vergiftungen sowie der soliden Tumore und der hämatologischen Neoplasien. Das Gebiet umfasst auch die Gesundheitsförderung und die Betreuung unter Berücksichtigung der somatischen, psychischen und sozialen Wechselwirkungen und die interdisziplinäre Koordination der an der gesundheitlichen Betreuung beteiligten Personen und Institutionen.

29.03.2024, Ambulantes Zentrum für Lungenkrankheiten und Schlafmedizin (AZLS)
Cottbus

Kurzübersicht: Fachärztliche Weiterbildung im Spezialgebiet Innere Medizin 

Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin
(Internist/Internistin)

Weiterbildungszeit (laut Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer):
60 Monate im Gebiet Innere Medizin unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon
• müssen 48 Monate in Innere Medizin oder in mindestens zwei verschiedenen Facharztkompetenzen des Gebiets Innere Medizin abgeleistet werden, davon
• müssen 30 Monate in der stationären Patientenversorgung abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in der Notfallaufnahme abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in der Intensivmedizin abgeleistet werden

Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Angiologie
(Angiologe/Angiologin)

Weiterbildungszeit (laut Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer):
72 Monate im Gebiet Innere Medizin unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon
• müssen 36 Monate in Innere Medizin und Angiologie abgeleistet werden, davon
• müssen 24 Monate in der stationären Patientenversorgung abgeleistet werden
• müssen 24 Monate in mindestens zwei anderen Facharztkompetenzen des Gebiets abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in der Notfallaufnahme abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in der Intensivmedizin abgeleistet werden

Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie
(Endokrinologe und Diabetologe/Endokrinologin und Diabetologin)

Weiterbildungszeit (laut Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer):
72 Monate im Gebiet Innere Medizin unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon
• müssen 36 Monate in Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie abgeleistet werden, davon
• müssen 24 Monate in der stationären Patientenversorgung abgeleistet werden
• müssen 24 Monate in mindestens zwei anderen Facharztkompetenzen des Gebiets abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in der Notfallaufnahme abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in der Intensivmedizin abgeleistet werden

Näheres zum Teilgebiet der Endokrinologie und Diabetologie und den spezifischen Inhalten dieser Weiterbildung erfahren Sie hier >

Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Gastroenterologie
(Gastroenterologe/Gastroenterologin)

Weiterbildungszeit (laut Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer):
72 Monate im Gebiet Innere Medizin unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon
• müssen 36 Monate in Innere Medizin und Gastroenterologie abgeleistet werden, davon
• müssen 24 Monate in der stationären Patientenversorgung abgeleistet werden
• müssen 24 Monate in mindestens zwei anderen Facharztkompetenzen des Gebiets abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in der Notfallaufnahme abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in der Intensivmedizin abgeleistet werden

Näheres zum Teilgebiet Gastroenterologie und den spezifischen Inhalten dieser Weiterbildung erfahren Sie hier >

Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie
(Hämatologe und Onkologe/Hämatologin und Onkologin)

Weiterbildungszeit (laut Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer):
72 Monate im Gebiet Innere Medizin unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon
• müssen 36 Monate in Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie abgeleistet werden, davon
• müssen 24 Monate in der stationären Patientenversorgung abgeleistet werden
• müssen 24 Monate in mindestens zwei anderen Facharztkompetenzen des Gebiets abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in der Notfallaufnahme abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in der Intensivmedizin abgeleistet werden

Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Kardiologie
(Kardiologe/Kardiologin)

Weiterbildungszeit (laut Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer):
72 Monate im Gebiet Innere Medizin unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon
• müssen 36 Monate in Innere Medizin und Kardiologie abgeleistet werden, davon
• müssen 24 Monate in der stationären Patientenversorgung abgeleistet werden
• müssen 24 Monate in mindestens zwei anderen Facharztkompetenzen des Gebiets abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in der Notfallaufnahme abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in der Intensivmedizin abgeleistet werden

Näheres zum Teilgebiet Kardiologie und den spezifischen Inhalten dieser Weiterbildung erfahren Sie hier >

Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Nephrologie
(Nephrologe/Nephrologin)

Weiterbildungszeit (laut Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer):
72 Monate im Gebiet Innere Medizin unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon
• müssen 36 Monate in Innere Medizin und Nephrologie abgeleistet werden, davon
• müssen 6 Monate in der Dialyse abgeleistet werden
• müssen 24 Monate in der stationären Patientenversorgung abgeleistet werden
• müssen 24 Monate in mindestens zwei anderen Facharztkompetenzen des Gebiets abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in der Notfallaufnahme abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in der Intensivmedizin abgeleistet werden

Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Pneumologie
(Pneumologe/Pneumologin)

Weiterbildungszeit (laut Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer):
72 Monate im Gebiet Innere Medizin unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon
• müssen 36 Monate in Innere Medizin und Pneumologie abgeleistet werden, davon
• müssen 24 Monate in der stationären Patientenversorgung abgeleistet werden
• müssen 24 Monate in mindestens zwei anderen Facharztkompetenzen des Gebiets abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in der Notfallaufnahme abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in der Intensivmedizin abgeleistet werden

Näheres zum Teilgebiet Pneumologie und den spezifischen Inhalten dieser Weiterbildung erfahren Sie hier >

Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Rheumatologie
(Rheumatologe/Rheumatologin)

Weiterbildungszeit (laut Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer):
72 Monate im Gebiet Innere Medizin unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon
• müssen 36 Monate in Innere Medizin und Rheumatologie abgeleistet werden, davon
• müssen 24 Monate in der stationären Patientenversorgung abgeleistet werden
• müssen 24 Monate in mindestens zwei anderen Facharztkompetenzen des Gebiets abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in der Notfallaufnahme abgeleistet werden
• müssen 6 Monate in der Intensivmedizin abgeleistet werden

Quellen:
Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer 2018; Willibald Pschyrembel: Klinisches Wörterbuch.

 

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