Arbeitsrecht: Arbeiten beim Kooperationspartner – wo Fallstricke lauern
Die Arbeitnehmerüberlassung ist eine rechtlich zulässige, aber administrativ aufwendige Lösung, angestellte Ärztinnen und Ärzte für einen bestimmtem Zeitraum in einer kooperierenden Klinik einzusetzen. Mehr erfahren









