Recht: Warum ermächtigte Ärzte nicht am KV-Notdienst teilnehmen müssen
Dem Bundessozialgericht zufolge ist die Verpflichtung, am ärztlichen Bereitschaftsdienst teilzunehmen, auf den Status zurückzuführen, der Vertragsärzten durch ihre Zulassung verliehen wird. Mehr erfahren








